Es gibt diverse Möglichkeiten, den Traum vom Fliegen zu verwirklich – der Gleitschirmflug ist eine besonders reizvolle. Foto: zVg/HCRB

Der DGFC Starzeln hat beim Bundesverkehrsministerium eine Erlaubnis für Flugbetrieb am Ebinger Skihang beantragt. Die Stadt Albstadt gibt unter gewissen Auflagen ihr Plazet.

Der Gleitschirmfliegerclub (DGFC) Starzeln möchte gerne über der Ebinger Degerwand-Skipiste fliegen. Der Technische und Umweltausschuss des Albstädter Gemeinderats hat sich am Dienstagabend mit dem Thema befasst.

 

Er hat sein Einverständnis gegeben. Vorerst allerdings befristet bis zum 28. Februar 2027.

Gestartet wird knapp unterhalb des Liftausstiegs, gelandet im Hang, östlich der eigentlichen Skipiste und westlich der früheren Fuchsfarm – es sei denn, die Thermik gestattet es, ganz andere Ziele anzusteuern. Wenn der Wind von Norden weht, sind Flüge bis zum Bodensee möglich. Danach muss man halt sehen, wie man wieder heim kommt.

Ein Skihang ist naturgemäß kein jungfräuliches und unbelastetes Paradies für Flora und Fauna. Der Ebinger befindet sich zwar innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Albstadt-Bitz, und es liegen mehrere geschützte Biotope in seiner Nachbarschaft, doch sieht die Untere Naturschutzbehörde, die den Fall geprüft hat, keinen Konflikt zwischen Freizeitvergnügen und Naturschutz – die Zahl der beantragten Starts bewegt sich definitiv unterhalb ihrer Schmerzgrenze.

Der Rote Milan hat im Zweifelsfall Vorrang

Vorerst dürfen allerdings auch die Gleitschirmflieger nur in der kalten Jahreszeit auf den Skihang. Der Grund: Der Wald in der Nähe des projektierten Startplatzes könnte Brutstandort für den Roten Milan sein, der Gleitflugbetrieb diesen irritieren und vergraulen. Daher beschränkt auch der Technische und Umweltausschuss seine Erlaubnis fürs Erste auf die Zeit zwischen August und Februar, in welcher der Rote Milan nicht brütet.

Man weiß wohlgemerkt noch nicht, ob der Vogel überhaupt im fraglichen Waldstück horstet, aber das wird man herausfinden, wenn die Bäume erst einmal kahl sind. Sollten Horste entdeckt werden, dann bleibt der Gleitflug „Wintersport“; wenn nicht, könnte auch zwischen März und Juli gestartet werden.

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Auflagen. Manche sind reine Formsache: Die Grundstückseigentümer müssen einverstanden sein, die Jagdpächter informiert werden, und der Verkehr auf der B 463 und der Meßstetter Steige darf nicht beeinträchtigt werden. Sobald der Wind für einen sicheren Flugbetrieb zu stark wird, hat dieser zu ruhen – und bei Dunkelheit ist er ebenfalls untersagt.

Keine Gleitflüge, wenn die Schäflein weiden

Des weiteren dürfen die an das Gelände angrenzenden Feld- und Waldwege sowie das Gelände selbst nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden – und auch das Parken in den Wartungsbuchten an der Meßstetter Steige ist verboten. Hecken und Bäume zu beschneiden ist ein „No go“, die Kettensäge ebenso tabu wie Spaten und Schaufel: Am Gelände wird nicht herummodelliert.

Und weiter: Das Überfliegen von Personen, Freileitungen und Kraftfahrzeugen ist untersagt, und wenn der Hang von Schafen beweidet wird, darf ebenso wenig geflogen werden wie an einem Lifttag: Der WSV Ebingen hat sein Einverständnis zum Flugbetrieb gegeben, aber natürlich hat er Vorfahrt, wenn genug Schnee liegt.

Auch die EnBW musskonsultiert werden

Windenstarts sind unzulässig, die Zahl der Flugtage darf 40 im Jahr nicht überschreiten, die der Piloten, die an einem Tag starten, nicht höher als zehn sein. Ferner muss auch die EnBW konsultiert werden: Parallel zur Chemnitzer Straße verläuft eine 110-kV-Leitung. Indes schließt der DGFC-Vorsitzende Michael Landmann Irrflüge ins Gewerbegebiet jenseits der Lerchenstraße aus – die Zeiten, da solche Malheurs passiert seien, lägen Jahrzehnte zurück.