Dem Wald kommt eine wichtige Funktion beim Erreichen der Klimaziele zu. Foto: Federico Gambarini/dpa/Federico Gambarini

Schon im vergangenen Sommer wurde im Prognosebericht des Landes festgestellt: Das Land droht seine Klimaziele zu verfehlen. Doch in der Landesregierung ist man uneins, welche Konsequenzen folgen müssen.

Noch ist Jörg Krauss nicht einmal im Amt. Aber es könnte sein, dass er der neue Chef der Staatskanzlei direkt nach seinem Amtsantritt Anfang Februar den ersten Koalitionsstreit zu schlichten hat. Es geht um nicht weniger als Klimaschutz und die Klimaziele des Landes. Das Thema also, das die Grünen zu Beginn der Legislatur mit dem Placet der CDU als das Vorrangigste platziert hatten. Doch nun gibt es Uneinigkeit über die Auslegung des Klimaschutzgesetzes – und die Frage, wann eine Zielabweichung erheblich ist.

 

Diskussion über Ausmaß der Zielverfehlung

Aber von vorn: Eigentlich scheint das Klimaschutzgesetz in seiner Zielsetzung klar. Um das Klimaziel für 2030 zu erreichen – 65 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zu 1990 – werden für die einzelnen Sektoren konkrete Einsparvorgaben festgeschrieben. Alle drei Jahre sollen die in einem Projektionsbericht überprüft werden. Droht eine „erhebliche“ Zielabweichung, soll die Landesregierung „erforderliche Maßnahmen“ beschließen. Soweit so konkret. Doch genau hier endet die Klarheit.

Denn der Klimasachverständigenrat hatte zwar im Herbst eine „erhebliche Zielverfehlung“ festgestellt und wie gesetzlich vorgesehen ein Gegensteuern gefordert. Doch genau an dieser Stelle bleibt das Klimaschutzgesetz vage und daran entzündet sich aktuell eine Diskussion in der Landesregierung. In einigen grün geführten Ministerien ist man bereits weit. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hatte vor Weihnachten im Interview angekündigt: „Das Umweltministerium wird in seinem Verantwortungsbereich nachsteuern.“ Auch das Verkehrsministerium arbeitet an Maßnahmen. Auf der CDU-Seite hegt man Zweifel an der Ausgangsbasis.

Kritik an Prognosen

Es gebe unterschiedliche Auffassung, wie die Abweichung der Klimapfade auszulegen sei, heißt es auf beiden Seiten aus Koalitionskreisen. Will heißen: Während man in grüngeführten Häusern offensichtlich die „Erheblichkeit“ der Zielabweichung anerkennt, hat man auf CDU-Seite Probleme mit dieser Auslegung, die maßgeblich wäre, um weitere Maßnahmen zu ergreifen. Auch in den Prognosen gebe es Unschärfen heißt es dort. Bislang hat man sich nicht auf eine gemeinsame Gangart verständigt.

Maike Schmidt, Vorsitzende des Klimasachverständigenrats. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Vorsitzende des Klimasachverständigenrates, das Gremium, das eingesetzt wurde um der Landesregierung beim Klimaschutz auf die Finger zu schauen, kann die Kritik nicht nachvollziehen. Der Projektionsbericht basiere auf den gleichen Grundsätzen wie auf Bundesebene. Methodisch könne man ihn nicht anzweifeln, sagte Maike Schmidt vom Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung. Der Projektionsbericht der Landesregierung, stellte im Sommer 2024 fest, dass mit den bisherigen Maßnahmen die Treibhausgase bis 2030 nicht auf die erforderlichen 36,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, sondern nur auf 42,3 Millionen Tonnen reduziert werden. „Ich finde die Diskussion über die Erheblichkeit schwierig“, sagt Schmidt. Der Klimasachverständigenrat moniert zwar selbst, dass der Begriff im Klimagesetz nicht näher definiert ist, geht aber analog zu vergleichbaren Gesetze etwa in Hessen davon aus, dass mit 17 Prozent eine erhebliche Abweichung vorliegt. Die CDU will das hingegen lieber erst einmal klären.

An den Klimazielen selbst indessen will noch niemand rütteln. Dabei gibt es immer wieder Kritik daran, dass Baden-Württemberg schon 2040 klimaneutral sein will – früher als EU und Bund. Für Umweltministerin Walker, das betonte sie vor Weihnachten, kommt diese Frage zu früh. Und auch auf CDU-Seite will diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt niemand aufwerfen.