Blick in die Anschlussunterbringung Neumatt-Brunnwasser Foto: Kristoff Meller

Lörrach bekommt 2026 voraussichtlich nur 33 Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung zugewiesen. Der Trend niedriger Zuweisungszahlen setzt sich damit derzeit fort.

Lörrach ist als Kommune verpflichtet, Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufzunehmen. Die geflüchteten Menschen werden den Städten und Gemeinden über den Landkreis zugewiesen, die Quoten legt das Landratsamt fest.

 

Die Zuweisungen

Die von der Stadtverwaltung prognostizierte, vergleichsweise geringe Anzahl der Zuweisungen für die Anschlussunterbringung in diesem Jahr ergibt sich offenbar aus der Übererfüllung der Aufnahmequote in 2025. Die ursprüngliche Quote von 82 Personen wurde Mitte vergangenen Jahres nochmals reduziert – indes wurden insgesamt 138 Menschen aufgenommen, erklärt Schadia Tahar, Fachbereichsleiterin „Bürgerservice und öffentliche Sicherheit“, in der Vorlage für den Hauptausschuss. Dort wurde den Stadträten am Dienstagabend der Stand der Dinge bei der Anschlussunterbringung erläutert: Diese Übererfüllung in 2025 wirkt sich dämpfend auf die Zahl der Zuweisungen im laufenden Jahr aus. Indes fügt Tahar hinzu, dass der Abbau der Gemeinschaftsunterkunft „Hotel David“ Mitte des Jahres nicht berücksichtig sei. Bei einer Schließung sei eine Steigerung der Aufnahmequote möglich.

Die Basisstandorte

Aktuell befinden sich in Lörrach fünf zentrale Standorte als Basis für die kommunale Anschlussunterbringungen: Gretherstraße (Kapazität: 131 Plätze, derzeit keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen), Bächlinweg (56 Plätze, aktuelle Laufzeit: bis 2030), Neumatt-Brunnwasser (144 Plätze, aktuelle Laufzeit: bis 2030), Röttler Straße (35 Plätze, Laufzeit bis 2027), Wölblinstraße (derzeit 70 Plätze, Laufzeit bis 2027).

Ergänzend wurden insbesondere in den durch den Krieg in der Ukraine geprägten Jahren 2022 und 2023 vermehrt dezentrale Wohnungen angemietet. „Dieser Ausbau war erforderlich, um die deutlich erhöhten Zugangszahlen bewältigen zu können“, betont Tahar.

Gemeinschaftsunterkünfte

Neben den städtischen Unterkünften betreibt der Landkreis derzeit zwei vorläufige Unterbringungen (Gemeinschaftsunterkünfte) in Lörrach. Zum einen im „Hotel David“: Diese Einrichtung wird nach aktuellem Stand bis Sommer 2026 betrieben (Kapazität: 90 Personen). Zum anderen die GU Brombach: Über eine Verlängerung der Laufzeit bis 2030 wurde im Hauptausschuss separat beraten (Kapazität: 174 Personen)

Gestoppte Projekte

Nach dem derzeitigen Berechnungsmodell des Landkreises werden Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte auf die Zuweisungsquoten der Kommunen angerechnet. „Damit sind auch diese ein wichtiger Baustein zur Entlastung und Erfüllung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung“, so die Sitzungsvorlage.

Aufgrund der aktualisierten Einschätzung des Kreises zu den Zugangszahlen in diese vorläufigen Unterkünfte wurde im Mai 2025 die Planung der Gemeinschaftsunterkunft in Stetten-Süd vorerst gestoppt.

Die rückläufigen Zahlen hatten auch Auswirkungen auf stadteigene Projekte. So wurden kommunale Bauprojekte aufgrund der veränderten Prognosen neu priorisiert: Die Pläne der Stadt zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Anschlussunterbringung Neumatt-Brunnwasser liegen derzeit auf Eis. Auch die Sanierung des Alten Polizeireviers und die damit verbundene Schaffung der neuen Anschlussunterbringung „Bahnhofstraße“ wird nicht weiterverfolgt. Das Gebäude soll im Laufe des Jahres 2026 an das Land Baden-Württemberg zurückgegeben werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dezentral angemietete Wohnungen teilweise zurückzugeben oder, soweit möglich, in direkte Mietverhältnisse zwischen den derzeit untergebrachten Personen und den Vermietern zu überführen.