Um die Rückkehr der Wehrpflicht in Deutschland ist eine Debatte entbrannt. Foto: //Ulrich Roth

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland lediglich ausgesetzt. Sollte sich der Ukraine-Krieg ausweiten oder Russland seine Aggressionspolitik fortsetzen, könnte es allerdings zu einer Reaktivierung kommen.

Auch wenn es oft gesagt wird, die Wehrpflicht in Deutschland ist nicht „abgeschafft worden“. Sie wurde lediglich ausgesetzt, der Artikel 12a des Grundgesetzes hat weiterhin Gültigkeit. Darin heißt es: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“ Jedoch wird seit 2011 niemand mehr für den Dienst einberufen. Allerdings sieht das Wehrpflichtgesetz vor, dass in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Wehrpflicht wieder aktiviert wird. Beides muss vom Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat festgestellt werden. Sollte sich der Ukraine-Krieg ausweiten oder Russland seine Aggressionspolitik in Osteuropa fortsetzen, wäre das nicht ausgeschlossen. Doch wie würde eine Reaktivierung der Wehrpflicht in einem solchen Fall ablaufen?

 

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung würde bestehen bleiben

Aufschluss darüber gibt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Dezember. Zunächst einmal würden alle Wehrpflichtigen durch die Meldebehörden der Bundesländer erfasst. Dies beträfe derzeit alle Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 18 und 60 Jahren. Diese Daten würden dann an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sowie die Karrierecenter der Bundeswehr weitergeleitet. Die Mobilisierung würde dann entsprechend des Krisen- und Alarmplans der Bundeswehr ablaufen. Dieser ist jedoch als „streng geheim“ eingestuft – der höchsten aller Vertraulichkeitsstufen.

Klar ist: Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung würde bestehen bleiben. Dieses ist in Artikel 4 des Grundgesetzes geregelt und besagt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Personen, die das nicht wollen, können aber zu anderen Diensten herangezogen werden, etwa beim Katastrophenschutz oder in der Verwaltung. Auch Frauen, für die die Wehrpflicht aktuell nicht gilt, können etwa zum Dienst im Lazarett verpflichtet werden. Bevor es so weit kommt, würde die Bundeswehr zunächst auf ihre Reservisten zurückgreifen. Die Reserve umfasst in Deutschland nominell 930 000 Männer und Frauen.

In der Folge treten einige Einschränkungen in Kraft. Männer zwischen 17 und 60 Jahren dürfen nur mit Genehmigung der Bundeswehr für drei Monate oder länger ins Ausland reisen. Auch eine vollständige Ausreisesperre, wie sie etwa für Wehrpflichtige in der Ukraine gilt, wäre denkbar. Würde die Wehrpflicht kurzfristig reaktiviert, müsste die Bundeswehr improvisieren. Pläne in der Vergangenheit sahen vor, an die rund 50 Bataillone der Bundeswehr einzelne Kompanien von etwa 120 bis 150 Mann anzuschließen. Die Grundausbildung dauert drei Monate, somit könnte man etwa 40 000 Menschen im Jahr ausbilden.

Wer bei der Polizei arbeitet, wird vom Wehrdienst zunächst zurückgestellt. Auch wer aufgrund einer anderen Tätigkeit als „unabkömmlich“ eingestuft wird, wird nicht eingezogen. Das kann für bestimmte Beamte, aber auch für Beschäftigte in der Energieversorgung, der Bahn oder im Gesundheitsbereich gelten.

Inzwischen ist es unbürokratisch möglich, den Geschlechtseintrag im Ausweis zu ändern. Sich dadurch kurzfristig dem Wehrdienst zu entziehen, ist nicht möglich. Wenn der Geschlechtseintrag zwei Monate vor dem Spannungsfall geändert wurde, gilt er als ungültig.