Die Stadt plant höhere Friedhofsgebühren. Und: Bürger sollen künftig wählen können, auf welchem Friedhof sie beerdigt werden wollen.
Olaf Andris, Technischer Leiter Friedhöfe, erläuterte die geplanten Gebührenerhöhungen, die ab Juni bis Ende 2027 gelten sollen: Da die aktuellen Friedhofsgebühren seit Anfang 2023 in Kraft sind, sollen sie im Durchschnitt um 15 Prozent steigen. Die Gebühren im Krematorium, die schon seit 2017 in Kraft sind, sollen um durchschnittlich 33 Prozent erhöht werden.
Die Kostendeckung
Man strebe eine Kostendeckung von 86 Prozent für das gesamte Friedhofswesen an und müsse dabei Kostensteigerungen beim Personal, der Energie und den Sachkosten einkalkulieren, erläuterte Andris. Beim Krematorium strebe man eine Kostendeckung von 100 Prozent oder sogar einen kleinen Gewinn an, der dann ins gesamte Friedhofswesen fließen würde.
Gleichzeitig wolle man „unverhältnismäßige Belastungen“ für die Bürger vermeiden, so Andris. Daher werden sich vor allem die Bestattungs- und die Grabnutzungsgebühren um durchschnittlich 15 Prozent erhöhen, die Preise für andere Leistungen, etwa die Rasenpflege bei verschiedenen Grabformen, werden stärker steigen.
Die Kostensteigerungen
Die Nutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab erhöhe sich zum Beispiel um 300 Euro von 2050 auf 2350 Euro, erläuterte Andris. Bei einer 20-jährigen Nutzungsdauer sei das eine Erhöhung von 1,25 Euro im Monat. Der Preis für eine Einäscherung steigt von 465 auf 565 Euro. Neu eingeführt werden Gebühren für Urnenbeisetzungen im Freien auf dem Hauptfriedhof, wenn etwa der Urnenübergaberaum benutzt oder ein Sonnensegel installiert wird. Die Gebühren für bestimmte Verwaltungsvorgänge, etwa die Genehmigung von Grabmalen, sollen allerdings um hundert bis 233 Prozent steigen. In der Vergangenheit habe man die dafür benötigte Zeit viel zu knapp kalkuliert, begründete Andris dies.
Die Wahlfreiheit
Andris kündigte eine weitere Neuerung an: Die Stadt will ihre Bestattungsbezirke aufheben. Dann können sich Lörrachs Einwohner aussuchen, auf welchem Friedhof sie beerdigt werden wollen. Bisher braucht zum Beispiel der alteingesessene Haagener, der zuletzt in der Seniorenresidenz in Tumringen lebte, beziehungsweise seine Familie eine Genehmigung für eine Bestattung in Haagen, stellte Andris auf Nachfrage von Ortsvorsteher Horst Simon (SPD) klar.
Wegen der geburtenstarken Jahrgänge würden die Sterbezahlen bis in die 2040er Jahre weiter steigen, so Andris.
Stimmen aus den Räten
Die Ortschaftsräte trugen die Gebührenerhöhungen und die Aufhebung der Friedhofsbezirke mit. „Wir sind angehalten, unsere Leistungen möglichst kostendeckend anzubieten“, betonte Ulrike Krämer (CDU). Die drastisch erhöhten Verwaltungsgebühren seien den Bürgern allerdings nur schwer zu vermitteln. Christa Rufer (SPD) begrüßte die Aufhebung der Bestattungsbezirke. Einhellig begrüßten die Ortschaftsräte, dass für verstorbene Kinder unter zehn Jahren auch in Zukunft keine Grabgebühren anfallen.
Nach der Präsentation der Zahlen im Ortschaftsrat Brombach dankte Lisa Maria Bürgelin (Freie Wähler) für die ausführliche Hintergrundinformationen. Aber die Genehmigungsgebühren für liegende (50 Euro) und stehende (100 Euro) Grabmahle seien sehr unterschiedlich kalkuliert. Der Friedhofsleiter begründete dies mit der Verkehrssicherungspflicht. Ein stehendes Grabmal müsste während der gesamten Dauer jährlich auf seine Standfestigkeit geprüft werden, was natürlich einen erhöhten Aufwand bedeute.
Der Ortschaftsrat beschied die Vorlage mit einem einstimmig positiven Stimmungsbild.
Sascha Terzic, Gesamtleiter der Eigenbetriebe Werkhof, Stadtgrün und Friedhöfe berichtete dem Hauinger Ortschaftsrat über die bevorstehenden Änderungen.
Der Ortschaftsrat Hauingen stimmte dem Beschlussvorschlag unter Vorbehalten mit fünf Ja-Stimmen und drei Enthaltungen zu.