Die Weiterentwicklung der Schul- und Sportlandschaft in Albstadt sorgt derzeit für Gesprächsstoff. Die neuen Pläne der Stadtverwaltung sehen vor, auf einen Neubau der Lammerberg-Realschule zu verzichten. Foto: Benjamin Roth

Die mögliche Neuordnung der Albstädter Schullandschaft ist weiter in aller Munde. Über Hürden, Anforderungen und wie die Gemeinderatsfraktionen die Situation bewerten.

Die potenzielle Umstrukturierung der Bildungslandschaft in Albstadt sorgt weiter für Diskussionen bei den Betroffenen und in der Stadtgesellschaft. Vertreter des Progymnasiums (PGT) haben angekündigt, sich gegen die Pläne der Stadtverwaltung zu wehren; eine Grundsatzentscheidung könnte der Gemeinderat noch vor der Sommerpause treffen.

 

Ein Gemeinderatsbeschluss würde jedoch noch keine endgültigen Entscheidung bedeuten, sondern lediglich das Verfahren einer regionalen Schulentwicklung einleiten, die nach Paragraf 30 ff. Schulgesetz für Baden-Württemberg die Einrichtung, Errichtung. Änderung und Aufhebung von Schulen regelt.

Dieser Prozess sieht nach dem Gemeinderatsbeschluss die Anhörung des Gesamtelternbeirats der Stadt Albstadt, der Schulkonferenz, der Gesamtlehrerkonferenz und der Elternbeiräte vor. Zudem müssen die betroffenen Nachbarkommunen, deren Kinder die betroffene Schule besuchen, beteiligt werden. Ebenso der Landkreis, der für die Schülerbeförderung zuständig ist. Dieses Verfahren müsste sowohl für die Lammerberg-Realschule, das PGT und die Schillerschule durchlaufen werden.

Schulaufsicht entscheidet

Final entscheiden dann die Schulaufsichtsbehörden – im Albstädter Fall das Regierungspräsidium Tübingen (RP) und das baden-württembergische Kultusministerium. Das Kultusministerium entscheidet über Anträge zur Aufhebung einer Schule, das Regierungspräsidium über den Umzug einer Schule, heißt es auf Nachfrage aus dem RP.

Die Behörden erläutern unserer Redaktion zudem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass einer Änderung beziehungsweise der Aufhebung einer Schule zugestimmt würde. Eine Änderung würde einem Umzug des PGTs als eigenständige Schule an das Gymnasium Ebingen entsprechen, eine Aufhebung würde einer Auflösung des PGTs gleichkommen. Grundsätzlich müsse der Schulträger, also die Stadt Albstadt, darlegen, dass der vorhandene beziehungsweise geplante Schulraum ausreicht, um die aktuellen und prognostizierten Schülerzahlen adäquat zu versorgen, erläutert das RP.

Öffentliches Bedürfnis?

Eine Sprecherin des Kultusministeriums unterscheidet gegenüber unserer Redaktion zwischen den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlegung und eine Aufhebung. Bei einer Verlegung könne die Schulaufsichtsbehörde den Antrag nur dann ablehnen, wenn „wichtige pädagogische, unterrichtsorganisatorische, ökonomische oder bildungspolitische Gründe dagegensprechen oder für die Schülerinnen und Schüler unzumutbare Verhältnisse entstehen würden, etwa in puncto eines angemessenen Schulwegs oder einer adäquaten räumlichen Unterbringung“.

Anders verhält es sich bei der Aufhebung von Schulen: Schulträger seien verpflichtet, öffentliche Schulen fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis dafür bestehe. „Entsprechend kann einer Aufhebung nur dann zugestimmt werden, wenn dies nicht der Fall ist und auf längere Sicht nicht damit zu rechnen ist, dass sich ein öffentliches Bedürfnis absehbar wieder einstellen wird“, informiert die Sprecherin des Kultusministeriums weiter. Dies sei grundsätzlich dann der Fall, wenn die Schülerinnen und Schüler an anderen öffentlichen Schulen in zumutbarer Erreichbarkeit untergebracht werden könne. Liegt ein konkreter Antrag vor, müsse der Einzelfall geprüft werden.

CDU sieht „offenem Prozess“

Bis es zu einer solchen Entscheidung des RP und des Kultusministeriums kommt, muss der Gemeinderat jedoch einen Beschluss fassen. Auf Anfrage erläutern die Fraktionen des Albstädter Stadtparlaments, die weitere Ausgestaltung der städtischen Pläne abzuwarten, ehe sie eine endgültige Meinung bilden. Steffen Conzelmann, Fraktionsvorsitzender der CDU, erklärt beispielsweise: „Die Diskussion zur künftigen Schullandschaft befindet sich aus unserer Sicht aktuell noch in einem offenen Prozess. In den vergangenen Tagen wurde sehr deutlich, dass neben den baulichen und finanziellen Fragestellungen vor allem auch pädagogische und organisatorische Themen intensiv betrachtet werden müssen.“

Für die CDU-Fraktion sei entscheidend, am Ende eine Lösung zu finden, die nicht nur kurzfristig politisch gefällt, sondern langfristig für die gesamte Stadt tragfähig sei. „Dazu gehören gute Lernbedingungen für alle Albstädter Schülerinnen und Schüler ebenso wie realistische räumliche Konzepte und eine verantwortbare finanzielle Dimension.“

Eine abschließende Positionierung zu einzelnen Varianten oder möglichen Entscheidungen werde die Fraktion der Christdemokraten deshalb erst dann vornehmen, wenn die offenen Fragen aufgearbeitet und belastbare Grundlagen vorhanden sind. „Alles andere wäre aus unserer Sicht dem Umfang und der Tragweite des Themas nicht angemessen.“

Freie Wähler warten ab

Matthias Brauchle, Fraktionschef der Freien Wähler, teilt mit: „Die Weiterverfolgung der derzeit vorliegenden Variante wurde fraktionsübergreifend abgewogen und grundsätzlich befürwortet. Der Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen und wird ausdrücklich ergebnisoffen geführt.“ Insbesondere die laufende Einbindung der Betroffenen, die derzeit in zahlreichen Gesprächen über alle Fraktionen hinweg erfolgt, werde Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der diskutierten Variante haben. Die Freien Wähler wollen sich zur finalen Konzeption allerdings erst dann detailliert äußern, sobald eine abgestimmte und beschlussfähige Vorlage vorliegt.

Ähnlich äußern sich Markus Ringle (Bündnis 90/Die Grünen), Martin Braun (WSA) und Nils Maute (SPD). Ringle verweist auf den erst begonnenen Meinungsbildungsprozess, auch die SPD habe noch keine abschließende Meinung. „Wir prüfen in allen Richtungen“, betont Fraktionsvorsitzender Nils Maute. Er will jedoch dem Eindruck entgegentreten, dass der Gemeinderat seine Entscheidung schon getroffen habe. Und Martin Braun schreibt auf Anfrage: „Wir befinden uns aktuell in einer Machbarkeitsprüfung. Das bedeutet, dass die zunächst unter baulichen und finanziellen Gesichtspunkten betrachteten Varianten nun in zahlreichen Gesprächen – selbstverständlich auch mit den Schulen – aus weiteren Perspektiven geprüft werden.“ Seine Fraktion will sich nach Vorliegen aller Erkenntnisse für eine Variante – oder Varianten – aussprechen und positionieren.