Skiliftbetreiber rund um die Schwarzwaldhochstraße sind sich einig bezüglich des Abschusses des Hornisgrinde-Wolfs. (Symbolbild) Foto: Swen Pförtner/dpa

Zwischen persönlichen Begegnungen, Sorge und Verständnis schildern Unternehmer entlang der Schwarzwaldhochstraße, wie sie den umstrittenen Wolf und die aufgeheizte Debatte erleben.

Die geplante Abschussverordnung für den Hornisgrinde-Wolf im Nordschwarzwald sorgt weiterhin für kontroverse Debatten: Viele Naturschützer und Wolfsbefürworter lehnen den Abschuss entschieden ab. Andere betonen hingegen die möglichen Gefahren, die von dem Tier ausgehen könnten. Doch wie stehen die Gastronomen, Hoteliers und Skiliftbetreiber entlang der Schwarzwaldhochstraße dazu?

 

Heiko Fahrner, Betreiber des Skigebiets Unterstmatt, ist dem Hornisgrinde-Wolf bereits begegnet – mehr als einmal, wie er im Gespräch berichtet. Vor einem Jahr während der nächtlichen Pistenpräparierungen habe er den Wolf friedlich durch die Gegend streifen sehen.

Daher stellt sich Fahrner auch gegen den Abschuss des Wolfsrüden: Stattdessen hätte er sich gewünscht, dass der Wolf betäubt und irgendwo anders platziert werde – wo er eine neue Chance bekomme. „Aber leider Gottes, hat das Gericht anders entschieden“, so der Skiliftbetreiber und bezieht sich damit auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs.

Die neuerliche Klage der Tierschützer gegen die Abschussgenehmigung des Umweltministeriums wurde erst vom Verwaltungsgericht (VG) in Stuttgart und vor einigen Tagen auch vom VGH abgelehnt. „Der Wolf darf damit mit sofortiger Wirkung bis zum 10. März 2026 getötet werden“, teilte der VGH mit. Knappe drei Wochen haben die Jäger nun noch Zeit, den Wolf auf der Hornisgrinde zu erlegen.

Einen Rückzugsort für den Wolf

Auch Josef Trayer, Inhaber des Ausflugszentrums Ruhestein, vertritt eine ähnliche Position. Seiner Einschätzung nach haben die Gerichte die Genehmigung aus nachvollziehbaren Gründen erteilt. Zugleich stellt er jedoch klar: „Es ist schade um das Tier.“

Dennoch verstehe er beide Seiten – auch die Möglichkeit, dass der Wolf mit der Bezeichnung GW2672m einmal einen Menschen angreifen könne. Besonders den Wolfstourismus, durch den immer mehr Menschen in den Nordschwarzwald kommen, um das Tier anzulocken und Fotos mit ihm zu machen, sieht er als gefährlich für alle Beteiligten an.

In der Region stehe zu wenig Fläche zur Verfügung, um dem Wolf einen geeigneten Rückzugsraum zu bieten – anders als etwa im Yellowstone National Park, der sich über mehr als zwei Millionen Hektar erstreckt. Trayer würde deshalb eine Umsiedlung des Wolfs, beispielsweise in den Alternativer Wolf- und Bärenpark Schwarzwald in Bad Rippoldsau-Schapbach, einem geplanten Abschuss vorziehen.

Entscheidung des Gerichts

Andreas Kern, Geschäftsführer des Freizeit- und Sport-Zentrums-Mehliskopf, empfindet ebenfalls, dass der Hornisgrinde-Wolf eine zu kleine Fläche zum Leben habe. Somit seien auch Begegnungen mit dem Menschen unvermeidbar.

Er sei dem Wolf schon vereinzelt begegnet und habe beobachtet, „wie er über den Skihang rennt“. Seine Mitarbeiter hätten das Tier bereits ein paar Dutzend Mal gesehen, wenn sie die Skipiste präparieren, erläutert Kern.

Trotz dieser Begegnungen blickt Kern mit gemischten Gefühlen auf die Situation: „Der Wolf kann von mir aus auch leben.“ Dennoch versuche er auch die Entscheidung des Gerichts zum genehmigten Abschuss nachzuvollziehen. „Bevor ein Kind schwer verletzt im Wald liegt“, könne er daher verstehen, dass man in den „sauren Apfel“ beißen und den Hornisgrinde-Wolf erlegen müsse.