Wie hoch soll das Bürgergeld sein? Foto: imago/Guido Schiefer

Die Erhöhung des Bürgergelds wird nicht politisch gesetzt, sondern berechnet – nach festen Regeln. Auf starke Erhöhung könnte eine Nullrunde folgen, und das wäre dann auch in Ordnung, kommentiert unser Korrespondent Tobias Peter.

Mathematik ist unbestechlich. Eins und eins ergibt zwei. Das gilt auch dann, wenn die einen rufen: „Zu wenig!“ Und die anderen: „Zu viel!“ Auch die Frage nach der Erhöhung des Bürgergelds ist eine mathematische. Denn sie wird nach einer feststehenden Formel berechnet. Deshalb war es unsinnig, als die CDU das Bürgergeld als zu hoch kritisiert hat. Und es ist jetzt ebenso falsch, wenn Gewerkschaften und Sozialverbände fordern, es dürfe im kommenden Jahr keine Nullrunde beim Bürgergeld geben. Der Regelsatz wird so angepasst, wie es den Regeln entspricht. Und das ist richtig so.

Eine wichtige Änderung

Die Art, wie das Bürgergeld berechnet wird, hat sich im Vergleich zu Hartz IV tatsächlich verändert – nicht grundsätzlich, aber in einem Punkt. Auch zu Zeiten von Hartz IV gab es einen Inflationsausgleich, aber mit erheblicher Verspätung. Als die Preise rasant anstiegen, wurde das für viele zu einem existenziellen Problem. Genau deshalb hat die Ampel hier – übrigens gemeinsam mit der Union – etwas geändert: In einem zweiten Berechnungsschritt versucht sie die aktuelle Preisentwicklung möglichst gut zu berücksichtigen. Diese Änderung war dringend nötig.

Gerade wenn eine Bürgergelderhöhung besonders hoch ausfällt, kann es dazu kommen, dass sie im kommenden Jahr nur gering ist. Oder auch dazu, dass es eine Nullrunde gibt. Die Inflation kann immer nur einmal ausgeglichen werden. Dazu kommt, dass es beim Bürgergeld nicht um die allgemeine Preisentwicklung geht, sondern darum, wie die Preise, die für den Regelsatz relevant sind, sich entwickeln.

Das alles wird nicht gewürfelt, sondern es wird genau berechnet. Wenn sich am Ende herausstellen sollte, dass im kommenden Jahr eine Nullrunde ansteht, geht das in Ordnung. Die Bezieher des Bürgergelds haben einen Anspruch darauf, dass es korrekt zugeht – genau wie die Steuerzahler.