Eine Corona-Demo in Burladingen. (Archivfoto) Foto: Rapthel-Kieser

Eine Burladingerin muss 45 Tagessätze à 30 Euro bezahlen, weil sie unangemeldete Corona-Demos organisiert hatte. Kommt sie nun auch noch wegen Volksverhetzung dran?

Weil eine Burladingerin unangemeldete „Corona-Spaziergänge“ organisiert hatte, muss sie 45 Tagessätze à 30 Euro bezahlen. Zudem hatte sie mit dem Tragen des Davidsterns gegen das Impfen geworben. Vom Vorwurf der Volksverhetzung sah das Gericht vor Kurzem jedoch ab – dagegen will der leitende Oberstaatsanwalt Jens Gruhl nun vorgehen.

 

„Wir haben bereits Rechtsmittel eingelegt“, berichtet Gruhl unserer Redaktion auf Anfrage. Allerdings werden noch Wochen vergehen, bis überhaupt klar ist, wie es in dem Verfahren letztlich weitergeht.

Der Beschuldigten droht höhere Strafe

In fünf Wochen wird das Urteil zugestellt, dann hat Gruhl einen Monat Zeit, seine Einwände vorzubereiten und zu begründen. Für ihn ist der Tatbestand der Volksverhetzung durch das Tragen des Davidstern gegeben. „Mit dieser Aktion wird meines Erachtens der Holocaust verharmlost“, sagt Gruhl.

Offen ist auch noch, ob das Verfahren dann am Landgericht Hechingen oder vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart weiterverhandelt wird. Sollte der Tatbestand der Volksverhetzung letztlich doch zum Tragen kommen, droht der 49-jährigen Frau einer Erhöhung der bisherigen Strafe. Es könnte also noch teurer werden für die Frau aus Starzeln.

Vor Gericht musste die 49-Jährige, weil sie den beiden Strafbefehlen - wegen der Organisation von nicht angemeldeten Kundgebungen gegen die sogenannte Corona-Diktatur und wegen Volksverhetzung - widersprochen hatte. Die Aufrufe zu den Spaziergängen habe sie nicht verfasst, nur „aus irgendeiner Gruppe“ weitergeleitet, sagte sie vor Gericht damals.