Eine Burladingerin muss 45 Tagessätze à 30 Euro bezahlen, weil sie unangemeldete Corona-Demos organisiert hatte. Kommt sie nun auch noch wegen Volksverhetzung dran?
Weil eine Burladingerin unangemeldete „Corona-Spaziergänge“ organisiert hatte, muss sie 45 Tagessätze à 30 Euro bezahlen. Zudem hatte sie mit dem Tragen des Davidsterns gegen das Impfen geworben. Vom Vorwurf der Volksverhetzung sah das Gericht vor Kurzem jedoch ab – dagegen will der leitende Oberstaatsanwalt Jens Gruhl nun vorgehen.