Auf diesem großen Grundstück Villinger Straße 8 plant die Dauchinger Bauherrenschaft Herbert Laufer/Artur Lafera eine Wohnanlage für Senioren. Repro: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Herbert Laufer und Artur Lafera wollen Gebäude für Senioren errichten

Herbert Laufer und Artur Lafera wollen auf dem Grundstück Villinger Straße 8 ein Wohnprojekt für Senioren errichten. Die Verwaltung ist einstweilen dagegen und schlägt in der Vorlage zur Gemeinderatssitzung am Montag vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen.

Dauchingen. Damit finden sich die beiden Bauherren mitten drin in der Diskussion um den Mehrgeschoss-Wohnungsbau im Ort, den Bürgermeister Torben Dorn am liebsten ganz verbieten würde. Laufer und Lafera wollen auf dem Gelände des ehemaligen Bauernhofs 24 Mietwohnungen errichten. Man habe viele Gespräche geführt. "Dabei kristallisierte sich der Wunsch nach altersgerechten und barrierefreien Mietwohnraum für eine ältere und überwiegend alleinstehende Zielgruppe heraus, die selbstbestimmt und nicht betreut wohnen möchte."

Mit diesen Informationen und wegen der familiären Verbundenheit zu diesem Standort – es ist das elterliche Anwesen von Herbert Laufer – wurde die Planung für das als "soziales Mietwohnungsprojekt" bezeichnete Vorhaben ohne jegliche Verkaufsabsichten veranlasst, das "für Dauchingen und Umgebung ein Alleinstellungsmerkmal hätte". Der ermittelte Bedarf habe zur Planung eines freistehenden und parkartig mit viel Grünfläche umgebenen Gebäudes mit überwiegend 1,5- und Zwei-Zimmer-Wohnungen geführt. Der Bauherrschaft sei es sehr wichtig, dass alle Wohnungen altersgerecht erstellt und barrierefrei erreichbar sind. "Dass die Bewirtschaftung und Nachnutzung in gleicher Hand bleibt, ist für die Bauherren von vorne herein selbstverständlich, wie auch die Wichtigkeit, das Ortsbild durch den Ersatz der vorhandenen Brache durch den Neubau optisch positiv aufzuwerten und unbedingt ortsverträglich zu prägen."

Die Verwaltung spricht in der Vorlage nicht von einem Projekt für Senioren, sondern einem "Mehrfamilienhaus mit 24 Mietwohnungen und 27 Tiefgaragenstellplätzen. Zusätzlich sind fünf oberirdische Besucher-Parkplätze geplant."

"Der Bauantrag ist am 13. Juli eingegangen und wurde am 16. Juli an die Baurechtsbehörde weitergeleitet", heißt es weiter, womit dokumentiert ist, dass der Antrag rechtzeitig vor Beschluss der Veränderungssperre gestellt worden ist.

Die Verwaltung bemängelt, dass zu wenig Stellplätze eingeplant und dass die Bauvorlagen unvollständig seien. Die fehlenden Berechnungen würden zeitnah nachgereicht, sagte Laufer. Zum Teil liege es auch daran, dass er über Wochen um einen Termin mit dem Bürgermeister gebeten habe, um Dinge abzusprechen, ihm aber ein Gespräch nicht gewährt wurde – und als es dann einen Termin gab, dieser abgesagt worden sei. Laufer ließ die Frage, ob er Verzögerungstaktik bis zum Erlass der Veränderungssperre dahinter vermute unbeantwortet. Jeder dürfe sich seinen eigenen Reim darauf machen.

Die Verwaltung merkt an, dass die Zufahrt zu einem geplanten Wendehammer über ein gemeindeeigenes Grundstück führt. "Die Überfahrt ist weder mit Baulast noch mit einem Überfahrtsrecht geregelt. Eine Anfrage des Bauherren diesbezüglich fand bei der Gemeinde nicht statt", heißt es in der Vorlage. Genau diese Punkte hätten im Gespräch geklärt werden können, merkt Laufer dazu an. Da die Bauunterlagen unvollständig sind, die Stellungnahme der Baurechtsbehörde noch nicht vorliegt und die Zweimonatsfrist für die Einvernehmenserteilung ohne Augustsitzung nicht eingehalten werden kann wird vorgeschlagen das Einvernehmen vorerst und vorsorglich nicht zu erteilen", so die Verwaltung.

Die Behandlung des Bauantrages soll in der nächst folgenden Gemeinderatssitzung am 28. September vorgenommen werden. Somit habe der Bauherr ausreichend Zeit, um das vom Gemeinderat geforderte Schaugerüst zu erstellen heißt es in der Vorlage. Dabei wird offenbar übersehen, dass der Schaugerüst-Beschluss erst nach Einreichung des Bauantrages gefasst worden war und es sich – wie beim geforderten kategorischen Verbot – um einen symbolpolitischen Wunsch und nicht um ein rechtlich bindendes Instrument handelt.

Laufer, der das Projekt am Montag dem Rat vorstellen wird, betont, dass durch den Bezug von etwa 24 bis 30 Mietern im Seniorenalter weder die angeblich angespannte Infrastruktur im Bereich Kindergarten und Schule tangiert wird, noch eine Verschärfung des Parkdrucks zu erwarten sei: "Bei der beabsichtigten Gesellschaftsgruppe im Seniorenalter wird davon ausgegangen, dass sich schon deshalb die Frequentierung und der Geräuschpegel auf einem sehr niedrigen Niveau halten dürften. Die Bauherren können sich nicht vorstellen, dass Dauchingen sich gegen die Wohnraumschaffung, oder gegen den Einzug einer Gesellschaftsgruppe im Seniorenalter, stellt."