Gemeinderat: Auffüllung beschäftigt weiterhin die Behörden

Die Geländeauffüllung zum Neubau eines Reit- und Übungsplatzes beim "Pferdesportzentrum Oberer Neckar" beschäftigt weiterhin die Behörden. In der jüngsten Ratssitzung gab Sachbearbeiter Gerhard Stier einen Bericht zum aktuellen Stand.

Dauchingen. Stier erläuterte, dass bereits im Oktober 2016 ungenehmigte Geländeaufschüttungen festgestellt worden waren, was zur Untersagung des Weiterbaus führte, da das verfahrensfreie Maß der Aufschüttungen bei weitem überschritten wurde. Im Februar 2017 gab es einen Bauantrag unter anderem für eine Geländeauffüllung und den Neubau eines Reit- und Übungsplatzes. Mit einer Größe von 100 mal 50 Metern sei der Reitplatz weit überdimensioniert, deshalb wurde das Einvernehmen nicht erteilt.

Den darauf erfolgten Anordnungen des Baurechtsamtes des Landkreises auf Rückbau des Reitplatzes wurde bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen, bemängelte Stier. Hohe Wellen schlug die Angelegenheit nicht nur wegen der Dimension der Erdarbeiten, sondern auch, weil das herangekarrte Material im Schutzgebiet C des Einzugsgebietes der Keckquellen aufgeschüttet worden war. Es sind deshalb Beprobungen des Erdreichs vorgenommen worden, um eine denkbare Belastung der Trinkwasserquelle zu ergründen. Offensichtlich haben die Ergebnisse eine abfallrechtlich zu beanstandende Belastung des Erdreichs ergeben, denn die Sache wanderte in der Zuständigkeit vom Baurechts- zum Abfallwirtschaftsamt des Landkreises: "Im März 2018 wurde vom Baurechtsamt mitgeteilt, dass für die nicht genehmigten Ablagerungen das Amt für Abfallwirtschaft zuständig ist", so Stier.

Auf erneute Anfrage der Gemeinde sei vom Amt für Abfallwirtschaft am 23. August 2018 mitgeteilt worden: "Wir sind im verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Aufschüttung. Aufgrund der Mehrzahl an Personen mit abfallrechtlicher Störereigenschaft gestaltet sich bereits die Anhörungsphase relativ zeitaufwändig. Auch ist es möglich, dass sich ein Rechtsstreit anschließt, was wir allerdings zu vermeiden suchen. Wenn greifbare Ergebnisse vorliegen, werden wir die Gemeinde gerne informieren."

Seit annähernd zwei Jahren also liegen hier nach Auffassung der beiden Ämter Rechtsverstöße vor – Abhilfe wurde bislang aber nicht geschaffen.

Wie kann das sein, und warum scheut das Amt eine rechtliche Auseinandersetzung? Dazu Heike Frank, Pressesprecherin des Landkreises: "Das abfallrechtliche Verfahren läuft seit April diesen Jahres. Diesem Verfahren ist ein Baugenehmigungsverfahren vorausgegangen, welches abgeschlossen wurde, da die Bauherren den Antrag zurückgezogen haben. Das verwaltungsrechtliche Verfahren, welches derzeit läuft wurde eingeleitet, um eine ordnungsgemäße Entsorgung der Aufschüttung durchzusetzen." Allerdings sei es so, dass es mehrere Personen als sogenannte "abfallrechtliche Störer" gibt. Deshalb sei die Anhörungsphase zeitaufwändig.

Einen Rechtsstreit wollte Frank nicht ausschließen, "sollte es aber in Gesprächen ein gutes Ergebnis ohne ein verwaltungsrechtliches Zwangsverfahren geben, das heißt, dass hierbei die rechtliche Grundlage erfüllt wird, ist dies einem Zwangsverfahren und möglichen Verwaltungsrechtsstreit in der Regel vorzuziehen." Könne dies nicht erreicht werden, "wird das Landratsamt allerdings alle Instrumente des Verwaltungsrechts anwenden, was nach einem Widerspruchsverfahrens auch eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zur Folge haben könnte."