Im festgelegten Sanierungsgebiet in Dauchingen weisen 42 Prozent der Immobilien erhebliche bis substanzielle Mängel auf, zum Beispiel in der Kirchgasse. Private Eigentümer können nun erhebliche Fördermittel beantragen. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Investition: Die Dauchinger "Ortsmitte" soll Ziel einer städtebaulichen Erneuerung werden / Sanierungsgebiet von mehr als zehn Hektar

Das Sanierungsprogramm zur Aufwertung des Ortskerns wurde während der jüngsten Ratssitzung beschlossen. Das Programm fördert unter anderem private Investitionen – je nach Einschätzung mit unterschiedlichen Quoten, die bis zu 40 Prozent der Kosten betragen können. Allerdings sind Obergrenzen festgelegt.

Dauchingen. Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung können Entwicklungsimpulse in durch Missstände und Mängel gekennzeichnete Ortskernbereiche lenken. Mit der bevorstehenden Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte" in Dauchingen werden wichtige Kernbereiche mit einbezogen. Insgesamt ist das Sanierungsgebiet mehr als zehn Hektar groß. Neben dem Ortskern zählt auch ein Bereich an der Niedereschacher Straße dazu, an der die Gemeinde ein Haus erworben hatte.

Verbesserung der Wohn- und Arbeitssituation

Die angestrebte Sanierungsmaßnahme soll in hohem Maße zur Verbesserung der vorhandenen Wohn- und Arbeitssituation, des Klimaschutzes wie auch zur Behebung funktionaler Problemfelder in Dauchingen beitragen. Das Neuordnungskonzept zeigt Möglichkeiten der Sanierung auf und dient als Grundlage der anschließenden Sanierungsdurchführung. Alle Maßnahmen im Rahmen der Sanierungskonzeption haben zum Ziel, die bestehende Struktur, soweit möglich und sinnvoll, zu bewahren und die Attraktivität von Dauchingen als Wohn- und Arbeitsstandort zu erhöhen. Damit soll die innerörtliche Wohnnutzung sowie die Nahversorgung der Bevölkerung stabilisiert und verbessert werden.

Im Anschluss an die Beteiligtenversammlung im Juli wurde eine schriftliche Befragung der Beteiligten bezüglich ihrer Absichten und ihrer Mitwirkungsbereitschaft durchgeführt. Die Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit der Eigentümer ist ein wesentliches Indiz für die Durchführbarkeit der Sanierung im Hinblick auf private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen und wird in großem Maße über den Erfolg der Sanierungsmaßnahme entscheiden. Insgesamt wurden 141 Eigentümer schriftlich befragt. Aus dieser Grundgesamtheit erfolgte eine Rücksendung der Fragebögen in 69 Fällen. Die sich so ergebende Rücklaufquote von 47 Prozent lässt auf ein großes Interesse an der Sanierungsmaßnahme rückschließen, sagte Projektmitarbeiterin Jasmin Rappold-Bierstedt von der Projektgesellschaft STEG. 28 der an der Befragung teilnehmenden Eigentümer erklärten ihre Mitwirkungsbereitschaft hinsichtlich der Erneuerung ihrer Gebäude.

Das Ergebnis der mitwirkungsbereiten Eigentümer sei für die anstehende Sanierung in Dauchingen als positiv zu bewerten. Welche Unterstützung für welche Maßnahmen erhalten Eigentümer nun ganz konkret? Grundsätzlich gilt, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die im Sanierungsgebiet "Ortsmitte" liegen und vor Durchführung mit der Gemeinde abgestimmt worden sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Gefördert werden die Erneuerung, Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung von Gebäuden. Die Bezuschussung von privaten Erneuerungsmaßnahmen soll für die Eigentümer einen deutlichen Anreiz bieten, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Wohnverhältnisse und die Funktionsfähigkeit des Gebietes zu verbessern.

25 000 Euro maximale Kostenerstattung

Der Gemeinderat beschloss, dass der Zuschuss bei Gebäuden mit Wohnnutzung bzw. gewerblicher Nutzung maximal 25 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten beträgt. Bei Gebäuden mit besonderer Bedeutung kann eine Förderung von 35 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten gewährt werden. Bei Gebäuden mit Denkmalschutz kann eine Förderung von maximal 40 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten gewährt werden. Gleichzeitig wurde eine Deckelung der Zuschüsse beschlossen. Der maximale Kostenerstattungsbetrag wurde auf 25 000 Euro begrenzt. Bei besonderen, erhaltenswerten Gebäuden kann der Kostenerstattungsbetrag auf maximal 35 000 Euro erhöht werden. Bei Gebäuden mit Denkmaleigenschaft kann der Kostenerstattungsbetrag auf maximal 40 000 Euro erhöht werden.

Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines Einzelvorhabens beträgt 10 000 Euro. Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des Gemeinderates zulässig.