Die Magerwiese und die Streuobstwiese, hier der Blick von der Zinkenstraße aus, sollen erhalten bleiben. Deshalb wird das Gebiet per Bebauungsplan überplant. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Über Veränderungssperre diskutiert / Sicherung der ortstypischen Bebauung des Gebiets

Die große Wiese zwischen der Villinger Straße und dem Fohrenbühlweg soll geschützt werden. Deshalb erließ der Gemeinderat während der jüngsten Sitzung eine Veränderungssperre. Zudem wird ein Bebauungsplan erstellt.

Dauchingen. "Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Faulbreite-Kreuzwasen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der ortstypischen Bebauung des Gebiets geschaffen werden", lässt die Verwaltung wissen. Art und Maß der Nutzung sollen verträglich im Sinne einer sanften Dorfentwicklung festgelegt werden.

Das betroffene Gebiet umfasst 17 Flurstücke und beinhaltet eine Gesamtfläche von 34 385 Quadratmetern. Drei Flurstücke sind wichtige Bereiche in der Westwindzone und dienen als Frischluftschneise für nahezu den gesamten aufgesiedelten Ortsbereich. Ein weiteres Flurstück besitzt Bedeutung für den Artenschutz. Es handelt sich um eine ökologisch wertvolle Magerwiese. Deren Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung sei von großem Wert für die Gemeinde.

Zwei weitere Flurstücke beinhalten eine wertvolle Streuobstwiese. Aus ökologischer Sicht und zur Förderung der biologischen Vielfalt soll auch der Erhalt und die planungsrechtliche Sicherung dieses Streuobstbestandes festgeschrieben werden. Als grundsätzliches Ziel der Planung für die restlichen Flurstücke wird eine Bebaubarkeit mit einigen Rahmendaten vorgesehen wie der Berücksichtigung der bestehenden Gebäudetypologie und der Definition überbaubarer und nicht überbaubarer Grundstücksflächen. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung wird mit der Aufstellung des Bebauungsplans Faulbreite-Kreuzwasen eine Veränderungssperre als Satzung erlassen.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans Faulbreite-Kreuzwasen beschlossen. Ebenso einstimmig wurde zur Sicherung der Planung die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen. Die Gewanne Faulbreite und Kreuzwasen sowie die Zinkenstraße 1, 3 und 5 sowie die Villinger Straße 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32 und 34 unterliegen der Veränderungssperre. Das Büro Gfrörer wurde einstimmig mit der Aufstellung des Bebauungsplans zum Preis in Höhe von 24 000 Euro beauftragt.