Am 12. Oktober wurde ein Haus in der Dauchinger Kniebis-straße sowie zwei Fahrzeuge durchsucht. Dabei kam auch ein Spürhund zum Einsatz. Die Ermittlungen gegen den Hauptverdächtigen laufen auf Hochtouren. Foto: Preuß

Im Verfahren um Verstöße gegen das Betäubungsmittel- sowie das Waffengesetz geht.

Dauchingen - Die Ermittlungen im Nachgang der spektakulären Hausdurchsuchung in der Kniebisstraße am 12. Oktober werden mit Hochdruck vorangetrieben.

Wegen des laufenden Verfahrens bittet Frank Grundke, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, um Geduld und Verständnis für zurückhaltende Informationsgebung. Er bestätigte aber, dass es in dem Verfahren um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffengesetz geht.

Mit großem Aufgebot an Polizisten und einem Spürhund war an jenem Donnerstag in der Dauchinger Kniebisstraße die Durchsuchung gestartet worden. Die Beamten waren in aller Frühe in der Dunkelheit gekommen. Mit einem Transport- und einem Mannschaftsfahrzeug hielt man vor dem betroffenen Haus. Nicht nur das Haus, auch zwei auf dem Grundstück abgestellte Fahrzeuge wurden durchsucht. Dabei kam auch ein Spürhund zum Einsatz.

Die Ermittlungen stammen von einem anderen, großen Verfahren ab, informiert Grundke. Dort wurden die Verbindungen nach Dauchingen offenbar, die hiesigen Ermittlungsbehörden informiert, und nach intensiven Vorermittlungen wurde schließlich ein Durchsuchungsbeschluss bei Gericht erwirkt.

Infolge der Durchsuchung hätten sich weitere Ansatzpunkte für Ermittlungen ergeben. Es wurde eine eigene Ermittlungsgruppe bei der Kriminalpolizei gebildet. Da die Auswertung der Durchsuchungsergebnisse Zeit benötige, weitere Investigationen in Gang gesetzt worden sind und außerdem ermittlungstaktische Gründe einer Veröffentlichung detaillierter Informationen einstweilen entgegenstehen, werde es wohl bis Mitte oder Ende November dauern, bis konkrete Ergebnisse vorliegen, sagte Grundke.

Er bestätigte, dass es nicht zu einer Festnahme gekommen sei und demzufolge auch keine Untersuchungshaft vorliege, sondern der Verdächtige sich auf freiem Fuß befinde.