Dieser Bau im Neckartalweg sorgt weiterhin für große Empörung im Dauchinger Gemeinderat. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Vorhaben: Empörung der Ratsmitglieder unvermindert / Irritiert über das Schreiben des Landratsamts

Mit großem Unverständnis hat der Gemeinderat während der jüngsten Sitzung auf ein Schreiben des Baurechtsamts des Landkreises zum in dieser Form nicht genehmigten Bau eines Hauses im Neckartalweg reagiert.

Dauchingen. Erneut wurde das Einvernehmen einstimmig versagt. "Ich bin sehr irritiert über das Schreiben des Landratsamts" formulierte es Günther Klotz, "wir müssen dem Bauherren Einhalt gebieten."

Weitere Wortmeldungen zielten in die gleiche Richtung. Ingo Österreicher kommentierte das vom gesamten Rat und der Verwaltung als "dreistes Vorgehen" bezeichnete Verhalten von Bauherren und Architekten und das als nacheilenden Gehorsam des Landratsamtes empfundene Vorgehen so: "Wer genügend Zeit und Geld hat, darf hier bauen wie er will."

Rückblende

In der Septembersitzung des Rates war die Bausache auf der Tagesordnung erschienen, nachdem der Bauherr diverse Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt hatte. Der Rat lehnte diese Anträge nicht nur einstimmig ab, sondern zeigte sich außerordentlich empört über das als extrem rücksichtslos empfundene Verhalten. Es wurde nicht nur das Einvernehmen versagt, sondern eine Geldbuße am obersten Rand des Möglichen verlangt, zudem sollte das Baurechtsamt bei der Architektenkammer in Freiburg den Ausschluss des Architekten beantragen.

Ratsherr Günther Haffa ließ sich von Gerhard Stier (Sachgebietsleiter Gemeindeverwaltung) nochmals den zeitlichen Hergang erläutern. Dabei wurde deutlich, dass das Landratsamt einen Baustopp erst verfügte, als das Haus bereits mit allen Überschreitungen erstellt war und der Stopp somit nur den Carport betraf. Den Vorwurf, dass die Überschreitungen mit rechtzeitiger Baukontrolle hätten verhindert werden können, weist das Landratsamt zurück: "Rohbaukontrollen können wir schon aufgrund einer sparsamen Personalausstattung nicht durchführen." Wann immer man Mitteilung über mögliche Abweichungen erhalte würde zeitnah geprüft. Das wiederum empfanden Verwaltung und Rat als schlicht unzutreffend, denn zwischen Mitteilung und Prüfung hätten mehrere Wochen gelegen. Zeit, in denen viele der Überschreitungen hätten verhindert werden können.

Aufgestoßen ist dem Rat vor allem die Einschätzung des Baurechtsamts, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt seien und die Ankündigung, sich über das Votum der gewählten Vertreter hinwegzusetzen und das Einvernehmen zu erteilen. Es werde ja angekündigt, zum Beispiel auf die geforderte Dachbegrünung zu bestehen, das Verhalten des Baurechtsamts sei mithin inkonsistent. Vor allem die Argumentation sei nicht nachvollziehbar. "Die Gemeinde hat durch die Zulassung unterschiedlicher Dachformen mit unterschiedlichen First- und Traufhöhen selbst in Kauf genommen, dass auch höhere Gebäude entstehen können", heißt es im Schreiben des Baurechtsamts. Man habe Bauherren nicht bevormunden, sondern Gestaltungsfreiheit einräumen wollen, so die Verwaltung. Das habe aber nichts mit Überschreitungen zu tun. Einen offenen, modernen Bebauungsplan nun gegen die Gemeinde zu richten wurde als unsäglich aufgenommen.

Dass das Vertrauen des Rats in die untere Baurechtsbehörde stark beschädigt ist, wurde deutlich, als es um die geforderte Bestrafung von Bauherr und Architekt ging. Die Gebührenordnung des Landratsamts sieht vor, bei ungenehmigten Bautätigkeiten (Schwarzbauten) das Dreifache der normalen Gebühr (5,5 Promille der Baukosten) zu erheben. Eine Geldbuße sowohl für Bauherr als auch Architekt habe man "im oberen Bereich" vorgesehen, teilte das Baurechtsamt mit. "Da würde mich die Summe schon sehr interessieren", sagte Österreicher. Die Geldbuße in Bauverfahren richte sich nach der Landesbauordnung (LBO), ließ Pressesprecherin Heike Frank auf Nachfrage wissen. Die Höchstgrenze in der LBO ist bei 100 000 Euro festgesetzt. Was in diesem Zusammenhang das Amt nun mit "oberer Bereich" meint, bleibt allerdings offen.