Links eine Sprungschanze, rechts eine erhöhte Kurve – für die, die nicht springen wollen, sondern Schräglage lieben. Nun sind die Tage der Downhill-Strecke wohl gezählt. Foto: Preuß

Keine Rettung für Wald-Parcours für Mountainbiker. Illegal und gefährlich. Gemeinde sieht keine Alternativen.

Dauchingen - Die Tage der Mountainbike-Downhill-Strecke im Neckartal sind offenbar gezählt. Zwar betonten zahlreiche Ratsmitglieder, wie sehr sie das Engagement der Jugendlichen schätzen – am Ende des Tages sei der Parcours aber schlicht illegal und versicherungstechnisch höchst problematisch.

Kämmerer Stefan Reiser, der innerhalb der Verwaltung auch das Amt des Waldbeauftragten bekleidet, hatte in der Verwaltungsvorlage die rechtlichen Rahmenbedingungen dargelegt. Demnach befinde sich die ungenehmigte Strecke mit Sprungschanzen und Kurvenausbauten gleich in vier Schutzgebietszonen. Das Fazit: Die "illegal errichtete Downhill-Strecke" stellt einen Verstoß gegen das Eigentumsrecht, das Waldgesetz Baden-Württemberg, die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Neckartäle und die Verordnung der Körperschaftsforstdirektion Freiburg über den Schonwald Dauchinger Neckartäle dar. Zudem handle es sich um ein Flora-Fauna-Habitat (FFH-Schutzgebiet).

Reiser bezog sich zudem auf ein Schreiben der Badischen Gemeindeversicherung: Demnach handle es sich bei der Downhill-Strecke um eine sogenannte atypische Waldgefahr, die grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht begründen könne.

Zu dem Tagesordnungspunkt gab es angesichts der einigermaßen erdrückenden Rechtslage keinen Beschlussvorschlag, vielmehr war der Punkt mit "Informationen über das Entfernen der baulichen Anlagen" überschrieben. In ihren Stellungnahmen freuten sich viele Ratsmitglieder über das Engagement der Jugendlichen und deren Freude an der sportlichen Betätigung in der Natur und fragten nach, welche Möglichkeiten der Legalisierung der Strecke bestehen würden.

Ingo Österreicher ging Reiser frontal an: "Vielen Dank für den Aufsatz, in dem steht, warum es nicht geht. Ich hätte mich über einen Aufsatz gefreut, in dem steht, wie es geht." Jürgen Laufer und Steffen Halder fragten, ob eine Verpachtung, die Ausweisung eines Sondergebietes oder die Trägerschaft durch einen Verein möglich wären. Andernorts, in Bräunlingen, Schonach oder Stuttgart, seien ja auch Downhill-Strecken im Wald genehmigt worden.

Gleichzeitig wurde von mehreren Rednern aber auch deutlich gemacht, dass das Maß der Verstöße schon gravierend sei und die Strecke ein Ausmaß angenommen habe, das nicht mehr tolerabel sei. Der Tenor: Es kann nicht einfach jeder auf fremdem Gelände Anlagen errichten.

Während der Bürgerfragestunde legte Steffen Adolf als Sprecher der Mountainbiker dar, dass die Strecke dringend benötigt werde, außerdem würden die Jugendlichen säckeweise Müll aus dem Neckartal entfernen, es gebe keine Probleme mit Wanderern, und in Stuttgart gebe es mittlerweile drei Downhill-Strecken im Naturschutzgebiet.

Bürgermeister Torben Dorn riet Adolf, doch bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, "wir haben das versucht und keine bekommen." Dorn machte deutlich, dass die Verwaltung sich intensiv um alternative Lösungen bemüht habe – und wies somit auch Österreichers Vorwurf zurück: "Wenn wir Ihnen und dem Rat keine Alternative anbieten, dann nur, weil wir keine haben."