An der Villinger Straße ist im zentrumsnahen Bereich auf der nördlichen Seite die erneuerte Nutzung zum Teil sehr ansehnlicher Grundstücke absehbar. Die Gemeinde will hier Planungsrecht schaffen und hat eine Veränderungssperre erlassen. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gremium beschließt Veränderungssperren / Mehrgeschosswohnungsbau soll untersagt werden

Der Gemeinderat hat während seiner jüngsten Sitzung gleich eine Fülle an Veränderungssperren beschlossen und die Aufstellung von Bebauungsplänen veranlasst.

Dauchingen. Hintergrund ist das Ziel, den Mehrgeschosswohnungsbau in den Bereichen untersagen zu können. Konkret geht es um einen Bebauungsplan Kehrbühlstraße, Bebauungsplan Käppelewasen II sowie Bebauungsplan Mitte mit zusammen knapp 58 000 Quadratmetern Fläche. Wenn die anvisierten Pläne in Kraft getreten sind, wird etwa 95 Prozent des bebauten Teils der Gemeinde überplant sein.

Einzig möglicher Weg

Die Beschränkung von Bautätigkeiten über einen Bebauungsplan ist der rechtlich einzig mögliche Weg für die Gemeinde. Ein Verbot per Beschluss, wie von Bürgermeister Torben Dorn während der jüngsten Sitzung vorgeschlagen, ist reine Symbolpolitik: In seiner Sitzungsvorlage ist dies auch eindeutig vermerkt, demnach es "baurechtlich/juristisch" in unbeplanten Gebieten ohne Veränderungssperre und ohne Bebauungspläne "nicht möglich ist, entsprechende Bauanträge abzulehnen."

Vertraglich festgelegt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Kehrbühlstraße Nord sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der ortstypischen Bebauung geschaffen werden. Art und Maß der Nutzung sollen gebietstypisch und verträglich festgelegt werden. Das betroffene Gebiet umfasst neun Flurstücke und beinhaltet eine Gesamtfläche von 7213 Quadratmetern. Die betroffenen Grundstücke sind alle zwischen acht und zehn Ar groß und mit ortstypischen Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut. Deren Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung sei für die Erhaltung des Gebietscharakters zwingend erforderlich. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Kehrbühlstraße Nord eine Veränderungssperre erlassen.

Die Veränderungssperre betrifft die Grundstücke Kehrbühlstraße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 15. Das Büro Gfrörer wurde einstimmig mit der Aufstellung des Bebauungsplans beauftragt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Käppelewasen II sollen ebenfalls die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der ortstypischen Bebauung und künftigen Entwicklung des Gebietes geschaffen werden. Das betroffene Gebiet umfasst 36 Flurstücke und beinhaltet eine Gesamtfläche von 30 873 Quadratmetern Fläche. Die betroffenen Grundstücke sind sehr unterschiedlich groß und vor allem unterschiedlich bebaut. Daher sei eine städtebauliche Konzeption zur Steuerung der künftigen Entwicklung wichtig, so die Verwaltung.

Der Gebietscharakter schwankt zwischen Wohngebiet und Mischgebiet, mehrere Betriebe sind dort beheimatet. Als grundsätzliches Ziel der Planung für die restlichen Flurstücke wird eine künftige städtebauliche Neuordnung mit Erhalt der bestehenden Wohnbebauung benannt. Auch hier wurde eine Veränderungssperre erlassen. Sie betrifft die Reutestraße 1, 3, 3/1, 5, 7, 9 und 11, 13, 15, 17 und 19 sowie die Neue Straße 2, 2/1, 4 und 6 sowie die Zimmerstraße 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20 und 15, 17, 19, 21 und 23 sowie die Villinger Straße 13 und 15.

Unterschiedliche Größe

Schließlich wird noch der südwestliche Teil des Bebauungsplans Ortsmitte bearbeitet, hier soll der so genannte unqualifizierte Bebauungsplan zu einem qualifizierten Bebauungsplan weiterentwickelt werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der ortstypischen Bebauung und künftigen Entwicklung des Gebietes sind mit den bestehenden Festsetzungen nur sehr eingeschränkt möglich. Das betroffene Gebiet umfasst 28 Flurstücke und beinhaltet eine Gesamtfläche von 19 779 Quadratmetern.

Die betroffenen Grundstücke sind sehr unterschiedlich groß und teilweise nicht bebaut. Daher ist eine planungsrechtliche Sicherung von Baufeldern und Gebäudehöhe zur Steuerung der künftigen Entwicklung wichtig. Die Veränderungssperre gilt hier für die Kehrbühlstraße 2, 4, 6, 8, 10 und 14 sowie die Villinger Straße 2, 2/1, 4, 6, 6a und 8.