Torben Dorn ist klar: die Entwicklung von Gewerbeflächen bedarf großer Sorgfalt. Foto: Preuß

Bürgermeister Torben Dorn nimmt Stellung zum Gewerbegebiet Riesenburg und seinen Baulücken.

Dauchingen - Das Gewerbegebiet Riesenburg, dessen erster Bauabschnitt vor mehr als zehn Jahren auf den Weg gebracht wurde, weist noch immer umfangreiche Bebauungslücken auf. Im Interview mit dem Schwarzwälder Boten nimmt Bürgermeister Torben Dorn Stellung zum Stand der Dinge und legt die Vermarktungsstrategie dar.

Die Gemeinde bewirbt die Grundstücke im Gewerbegebiet Riesenburg mit einem neuen Plakat am Ortseingang – läuft die Vermarktung nicht gut?

Die überörtliche Vermarktung hat noch überhaupt nicht begonnen. Nicht erschlossene Flächen können nicht vermarktet werden. Bebauungsplan, Straßenplanung, Entwässerungsplanung und Genehmigung der Sonderfinanzierung sind Voraussetzung. Die Verlängerung für die wasserrechtliche Genehmigung zur Beseitigung des Niederschlagswassers auf den noch nicht bebauten Grundstücken liegt noch nicht vor. Seit diesem Jahr laufen die Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt. Teile der Flächen zwischen dem Bauhof und der Heinrich AG sowie die Fläche der Arrondierung (erster Schritt zum Ringschluss mit der Vogtstraße) erfordern eine weitere Niederschlagswasserbehandlungsanlage. Hierzu sind Bodengutachten notwendig, welche die Frage klären sollen, ob eine Versickerung als Ausnahme im Wasserschutzgebiet Zone III möglich ist.

Wann rechnen Sie denn mit Klarheit?

Das Bebauungsplanänderungsverfahren für die Arrondierung und den ersten Schritt zum Ringschluss (Vogtstraße) wird hoffentlich mit dem Satzungsbeschluss am 16. September abgeschlossen sein. Die wasserrechtliche Genehmigung vom Landratsamt erhoffen wir uns auch noch in diesem Jahr.

Was meinen Sie mit Sonderfinanzierung?

Die Finanzierung des Gewerbegebiets Riesenburg läuft außerhalb des Haushaltes, über die STEG Stadtentwicklungsgesellschaft. Hierfür ist eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich, diese ist in diesem Jahr abgelaufen. Im Zuge der Verlängerung zeigte sich, dass eine Trennung in zwei Bauabschnitte aus erschließungstechnischen Gründen, Vorfinanzierungsgründen und gemeindeordnungsrechtlichen Gründen erforderlich wird. Dies ist auch die sachgerechtere Lösung, jeder Grundstückskäufer zahlt anteilig die Erschließungsanlagen, die für sein Grundstück erforderlich sind.

Und wie ist es nun mit dem neuen Plakat?

Das alte Werbeplakat am Kreisverkehr zeigte eine städtebauliche Vision auf. In dieser Größenordnung wird es der Gemeinde nicht erlaubt werden, Gewerbeflächen auszuweisen. Außerdem war das alte Werbeschild nichtssagend in Bezug auf verfügbare Flächen, Bebaubarkeit und die Konditionen.

Abgesehen von den noch zu klärenden rechtlichen Bedingungen der Erschließung und der Wasser- und Abwasserbehandlung: Welche Kriterien beeinflussen denn Ihrer Erfahrung nach die Entscheidung von Unternehmen, ob sie sich in Dauchingen ansiedeln oder nicht?

Die Rahmenbedingungen für die Belegschaft müssen stimmen. Die Unternehmen klären genau ab, ob ihre Mitarbeiter die dann neue Arbeitsstelle gut erreichen können und nicht etwa abwandern. Alternativ müssten Fachkräfte am Arbeitsmarkt vor Ort verfügbar sein. Gefragt wird auch nach dem Hebesatz der Gewerbesteuer, schnellem Internet und der Kinderbetreuung im Ort.

Konkret: Das häufig als Filetgrundstück bezeichnete Gebiet zwischen dem Lebensmittelmarkt und der Bundesstraße wurde vor einigen Jahren verkauft, aber noch immer nicht bebaut. Gibt es keinen Bauzwang oder hat die Gemeinde darauf verzichtet?

Den Bauzwang gab es auch in diesem Kaufvertrag. Er ist abgelaufen, obwohl er um zwei Jahre verlängert worden war. Daher wird die Gemeinde auch dieses Grundstück bewerben, sobald die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, nämlich die Vergrößerung der Entwässerungsmulde entlang der L 423 als Forderung vom Landratsamt zur Erlangung der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese 2,5 Hektar liegen direkt an der B 523, beste Schaufensterlage, zu Recht als Filetstück des Gewerbegebietes bezeichnet.

Was passiert mit dem Grundstück westlich des Bauhofers? Auch das ist seit Jahren verkauft und noch ohne Bebauung.

Das Grundstück wurde an eine ortsansässige Firma verkauft, die Bauverpflichtung, ebenfalls mit verlängerter Frist, ist noch nicht abgelaufen.

Es wird ja immer wieder, etwa im Gemeinderat, über Interessenten diskutiert und Grundstückszuschnitte angepasst. Wie ist aktuell die Nachfrage, welche Unternehmen fragen an, welche Anforderungen stellt die Gemeinde an Bewerber?

Die Frage trifft so nicht zu. Für die noch nicht veräußerten Flächen zwischen dem Bauhof und der Heinrich AG gibt es keine Grundstückszuschnitte und auch noch keine Vermessung. Hier sind individuelle Grundstückszuschnitte möglich. Im Gemeinderat herrscht Einigkeit darüber, dass Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Müllverwertungsunternehmen, Textildiscounter, weitere Lebensmittelgeschäfte, Baumärkte, Hotel und Gaststättenbetriebe nicht in unsere Anforderungen passen. Außerdem Wohneinheiten, die baulich dem Betriebsgebäude in Größe und Form nicht untergeordnet sind. Nachdem diese Fläche (rund 1,8 Hektar) voraussichtlich für die nächsten zwölf bis 15 Jahre ausreichen muss, weil Gemeinden, die wie Dauchingen regionalplanerisch ohne zentralörtliche Funktion sind, keine neuen Gewerbeflächen mehr ausweisen dürfen, wird die Gemeinde sehr sorgfältig und mit langem Atem die Vermarktung angehen.

Seite 2: Das Gebiet

Die freien Flächen im Gewerbegebiet Riesenburg liegen komplett im Besitz der Gemeinde Dauchingen und wären sofort bebaubar bei dreigeschossiger Bauweise und einer Firsthöhe von zehn bis 18 Metern. Die Grundstücke können individuell zugeschnitten werden.

Die Kaufpreise der Flächen im ersten Bauabschnitt haben einen Quadratmeterpreis von 50 Euro, jene im zweiten Bauabschnitt kosten voll erschlossen 60 Euro. Das Gewerbegebiet Riesenburg verfügt über eine direkte Anbindung an die B523.