Die Feuerwehrleute in Dauchingen, hier bei einer Übung, erhalten erhöhte Entschädigungen. Gleichzeitig steigen die Kostensätze für die Inanspruchnahme der Wehr. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Gemeinderat passt Entschädigungssatzung an / Dauchingen liegt der oberen Hälfte

Neufassungen der Feuerwehr-Entschädigungssatzung sowie der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr wurden während der jüngsten Sitzung des Gemeinderates einstimmig angenommen.

Dauchingen. Der Gemeindetag hatte in Zusammenarbeit mit dem Städtetag und dem Feuerwehrverband neue Empfehlungen für die Entschädigung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehren veröffentlicht.

Die seitherige Entschädigungssätze in Dauchingen stammen von 2012 und wurden seitdem nicht verändert. Nunmehr gilt ein Stundensatz von zwölf Euro für Einsätze sowie Aus- und Fortbildungen. Damit liegt der Satz in Dauchingen in der oberen Hälfte der von der Kommission empfohlenen Spanne von acht bis 15 Euro. Dauern Einsätze mehr als zwei Tage am Stück wird der tatsächliche Verdienstausfall ersetzt.

Unterhalb der vorgeschlagenen Summen bleibt die Satzung allerdings bei zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger.

So erhalten der Kommandant 500 Euro und sein Stellvertreter 250 Euro pro Jahr. 250 Euro gilt auch als Satz für den Atemschutzgerätewart. Hier schlägt die Kommission etwa 720 bis 1440 Euro für einen Kommandanten und 25 bis 50 Prozent für den Stellvertreter vor. Die Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung hat direkte Auswirkungen auf die Kostenerstattungssätze für die Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Dauchingen.

Entsprechend der von Kämmerer Stefan Reiser vorgelegten Kalkulation steigen der Kostenersatz für Personaleinsätze je Stunde von 13,75 auf 18,60 Euro und der Kostenersatz bei Veranstaltungen mit mehr als fünf Stunden auf 25 Euro pro Person. Bisher wurden hier je Person unabhängig von der Einsatzzeit 15 Euro abgerechnet.