Durch diese hohle Gasse müssten sie fahren: Das Grundstück Wilhelm-Feder-Straße 26/2 ist zwar rechtlich erschlossen, der Gemeinderat lehnte aber einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ab, unter anderem, weil die geplante Bebauung mit drei Reihenhäusern als zu massiv erachtet wird. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gremium lehnt Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich Wilhelm-Feder-Straße ab

Die Themen Nachverdichtung und Hinterbebauung werden den Gemeinderat in der Zukunft häufiger beschäftigen. Während der jüngsten Sitzung wurde ausgiebig über ein Vorhaben an der Wilhelm-Feder-Straße diskutiert, einstweiligen mit abschlägigem Ergebnis.

Dauchingen. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag eines Grundstückseigentümers, der hinter dem Grundstück Wilhelm-Feder-Straße 26 drei Reihenhäuser errichten will. Er hatte das Grundstück bereits vor etwa 25 Jahren gekauft, war dann aber seinerzeit durch die Aufstellung des Bebauungsplans Ortsmitte mit der Bebauung ausgebremst worden. Das hatte der Antragsteller zwar als ungerecht empfunden, da er das Grundstück aber gewissermaßen auf Vorrat gekauft hatte, nicht dagegen geklagt.

Die Erschließung ist aber durch entsprechende Rechte sichergestellt. Nun aber möchte er laut Antrag das Grundstück für seine drei Kinder mit drei Reihenhäusern bebauen. Deshalb drängt der Antragsteller auf die Änderung des Bebauungsplans Ortsmitte.

Bei der Baurechtsbehörde des Landkreises wurde durch die Gemeinde angefragt, ob bauordnungsrechtliche Belange dem geplanten Bauvorhaben entgegenstehen. Dies ist nicht der Fall. Jedoch wurde durch die Kreisbaumeisterin darauf hingewiesen, dass die Abstandsflächen ausgereizt und die Parkflächen in diesem Bereich rar seien.

Für eine mögliche Änderung des Bebauungsplans bezüglich des betroffenen Flurstücks hinter der Wilhelm-Feder-Straße 26/1 wurde ein Angebot des Büros Gfrörer aus Empfingen eingeholt. Die Planungskosten betragen demnach 8164 Euro. Die Diskussion entfernte sich zügig weg vom eigentlichen Antrag hin zur grundsätzlichen Erörterung, wie man die Nachverdichtung im Ort generell steuern wolle. Es herrschte insofern Einigkeit, als man sich nicht grundsätzlich verschließen wolle, eine nachträgliche Bebauung müsse aber mit Maß erfolgen. Die beantragten drei Reihenhäuser wurden als zu massiv empfunden.

Ein gewolltes Maß zu definieren und dann auch durchzusetzen wird eine schwierige Aufgabe, denn die Gemeinde kann zwar über die Aufstellung von Bebauungsplänen frei entscheiden und darin Festsetzungen treffen – ist der Bebauungsplan aber gültig, geht die Zuständigkeit an das Baurechtsamt des Landkreises über. Diese Regelung wird zwar häufig in praktisch allen kleineren Gemeinden ohne eigenes Baurechtsamt kritisiert – Motto: Was diskutieren wir hier, wenn dann doch das Landratsamt gegen uns entscheidet? – wird sich aber aus praktischen Gründen kaum ändern.

Nach sehr ausführlicher Diskussion wurden schließlich mehrere Beschlussanträge formuliert. Der weitestgehende Beschlussantrag aus der Mitte des Gremiums, den Bebauungsplan Ortsmitte nicht zu ändern und die Festlegung als private, nicht überbaubare Grünfläche dauerhaft zu erhalten, erreichte bei Stimmengleichheit (fünf Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen) und einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit. Ein weiterer Antrag aus dem Gremium, das gesamte Bebauungsplangebiet mit allen 56 Grundstücken neu zu überplanen, wurde bei einer Zustimmung durch den Antragsteller mit großer Mehrheit abgelehnt. Auch der eigentliche Antrag zur Bebauungsplanänderung mit drei Reihenhäusern hat bei ebenfalls fünf Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Damit bleibt kurzfristig alles beim Alten, mittelfristig wird aber eine Regelung für alle Gebiete angestrebt. So ist zum Beispiel im Gebiet rund um die Gartenstraße ein entsprechendes Verfahren bereits angestoßen.