Der Defibrillator in Dauchingen befindet sich im Foyer der Sporthalle. Ist die Halle geschlossen, lässt sich das Gerät von außen nicht erreichen. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Erste Hilfe: Bei Herzattacken kann Gerät Leben retten

Dauchingen. In der Sporthalle ist ab sofort ein Defibrillator verfügbar.

Über die Zwischentüre zwischen den Foyers der beiden Hallen kann der Defibrillator neben den Nutzern der Sporthalle auch von den Besuchern der Festhalle erreicht werden.

In Zeiten, in denen die Sporthalle und/oder die Festhalle nicht geöffnet sind, ist das lebensrettende Gerät indes nicht erreichbar, da es hinter der Eingangstür zur Sporthalle angebracht ist.

Im Foyer selber ist der nahe der Eingangstür in einem weißen Wandkasten mit Sichtfenster angebrachte Defibrillator nicht zu übersehen. Die Tür des Aufbewahrungskasten ist unverschlossen.

Das Gerät kann bei Herzstillstand oder Herzkammerflimmern bei einem Menschen angewendet werden und zur Lebensrettung beitragen.

Die Anleitung erfolgt über eine Sprachsteuerung, die Handhabung ist nach Angaben der Björn-Steiger-Stiftung auch für Laien ohne Einweisung möglich.

Die Abgabe eines Elektroschocks bei vorhandenem Herzschlag lässt das Gerät nicht zu, sodass diesbezüglich keine Fehlanwendung befürchtet werden muss, betont die Gemeindeverwaltung.

Die Anwendung kann auch online in einem Schulungsvideo der Björn-Steiger-Stiftung angesehen werden: Der weiße Kasten, in welchem der Defibrillator aufbewahrt wird, darf nur im Notfall geöffnet werden.

Bei mutwilligem Missbrauch des Geräts werden dem Verursacher die Kosten zur Wiederherstellung der Funktion oder des vorherigen Standes in Rechnung gestellt, betont die Verwaltung.

Nach Einsatz des Defibrillatores soll stets Hausmeister Michael Mäder, Telefon 07720/ 8 57 99 13 oder 0171/ 6 77 47 76, E-Mail: michael.maeder@schule-dauchingen.de oder die Gemeindeverwaltung, Telefon 07720/ 9 77 70, E-Mail: gemeinde@ dauchingen.de informiert werden, damit eine Funktionsüberprüfung stattfinden kann. Dieselben Vorschriften gelten, wenn in bezug auf das Gerät Unstimmigkeiten auffallen.