Zu hoch und für das Grundstück zu groß: Der Rat fordert den Rückbau des Hauses am Neckartalweg 8 in Dauchingen. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gremium fordert hohes Bußgeld und Rückbau eines Hauses am Neckartalweg

Der Gemeinderat in Dauchingen ist grundsätzlich sehr aufgeschlossen gegenüber begründeten Befreiungen von den Bauvorschriften, im Fall eines Nachtragsbauantrags im Neckartalweg zeigte man sich jetzt aber empört und lehnte das Einvernehmen einstimmig ab.

Dauchingen. Mehr noch: Das Baurechtsamt des Landkreises wurde aufgefordert, den Rückbau durchzusetzen. Es geht um das Bauvorhaben im Neckartalweg 8, dessen Höhe den zulässigen Wert um 1,20 Meter überschreitet. Zudem wird die Grundflächenzahl überschritten und Regenwasser einfach auf ein Nachbargrundstück abgeleitet.

Nicht nur die erheblichen Überschreitungen wurden vom Rat nicht goutiert, auch das Verhalten des Bauherren, der derzeit in Immendingen wohnt, und des Architekten, der in Villingen ein Büro betreibt, wurde kritisiert.

Der Vorgang schlage "dem Fass den Boden aus, unsere Vorgaben werden mit Füßen getreten", betonte Bürgermeister Torben Dorn. Im April sei die Verwaltung auf die abweichende Gebäudehöhe und Überschreitung der bebaubaren Grundstücksflächen aufmerksam geworden. "Nach Weiterleitung an das Baurechtsamt wurden diese Abweichungen durch den Bauprüfer bestätigt", führt die Verwaltung in der Vorlage aus. Am 13. Juni sei daher ein Baustopp verhängt worden. Diese Verzögerung wurde von einem Anlieger, der zur Sitzung erschienen war, deutlich kritisiert: "Warum ist nicht früher eingegriffen worden?", fragte der Mann angesichts der mehrwöchigen Verzögerung. Im Juli fand eine Nachkontrolle statt, bei der die Prüfer feststellten, dass "eine rege Bautätigkeit zu verzeichnen war."

Die Tatsache, dass das Baurechtsamt erst dann ein erhebliches Bußgeld für den Fall weiterer Verstöße angeordnet hat, wurde vom Anlieger ebenfalls kritisiert, man hätte der ganzen widerrechtlichen Bebauung früher Einhalt gebieten müssen.

Mittlerweile sei seine Garage abgegraben worden, sie drohe nun abzurutschen. Das Vorgehen von Bauherr und Architekt wurde allgemein als rücksichtslos kritisiert und die Form des nachträglich vorgelegten Antrags vom Rat als völlig unzureichend erachtet. Dass Verwaltung und Gemeinderat die Kritik des Bürgers am als zu zögerlich empfundenen Vorgehen des Landratsamtes offenbar teilen, lässt sich der Beschlussvorlage entnehmen, denn darin wird das Amt "weiterhin" aufgefordert, endlich durchzugreifen. Konkret fordert der Gemeinderat einstimmig, den Rückbau der Abweichungen anzuordnen, ein Bußgeld im oberen Bereich des Ermessensspielraums zu verhängen sowie bei der Architektenkammer einen Antrag auf Ausschluss des Architekten zu stellen.