Keine Ampel gibt es an der Vorderen Straße, aber immerhin kommt ein weiterer Fußgängerüberweg an der Niedereschacher Straße auf Höhe der Hausnummer 2. Das ist das Ergebnis der aktuellen Verkehrsschau in Dauchingen. Foto: Preuß

Landratsamt lehnt Antrag der Gemeinde ab. Behörde schreibt Zebrastreifen größere Sicherheit zu.

Dauchingen - Der Nachwuchs aus dem Kindergarten, Schüler und ältere Bürger von Dauchingen müssen weiter auf eine Fußgängerampel in der Vorderen Straße verzichten. Bei einer erneuten Verkehrsschau wurde der Antrag der Gemeinde abgelehnt.Begründung des Landratsamtes: Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, würden ohnehin nicht warten, bis das grüne Signal erscheint. Die Verkehrsschau war am 12. März, jetzt wurden die Ergebnisse bekannt gegeben.

Entsprechend der Resultate der Verkehrszählung der Gemeinde sei im Bereich des Zebrastreifens Höhe Vordere Straße 19 der Einsatz von Fußgängerüberwegen möglich und empfohlen, ließ Pressesprecherin Heike Frank auf Anfrage wissen. Lediglich in den Verkehrsspitzenzeiten komme alternativ der Einsatz einer mittels Ampel geregelten Fußgängerquerung in Betracht. Bei einem Zebrastreifen haben die Fußgänger gemäß Straßenverkehrsordnung Vorrang vor dem Verkehr auf der Straße, Autos haben also anzuhalten.

"Somit ist im Hinblick auf die Verkehrssituation in der Vorderen Straße nach der Auffassung der Verkehrsschau eine sichere und zügige Abwicklung des Fußgängerverkehrs derzeit gegeben" führt Heike Frank in einer schriftlichen Stellungnahme aus. Bei einer mittels Ampel geregelten Fußgängerquerung werde es nach Auffassung der Verkehrsschau zu keinem zusätzlichen Sicherheitsgewinn für die Fußgänger kommen. "Es wäre vielmehr zu erwarten, dass viele querende Fußgänger aus Zeitgründen auf das Anfordern des Grün-Signals verzichten und ungeschützt schnell die Fahrbahn der Vorderen Straße überqueren. Die Gefahr, dass somit Fußgänger ohne Schutz zu Schaden kommen, würde eher steigen."

Die Nachfrage, aufgrund welcher Erkenntnisse die beteiligten Mitarbeiter des Landratsamtes zur der Überzeugung gelangt sind, dass die Dauchinger Kinder und Bürger sich nicht an die Regeln halten und warum sie unter Generalverdacht gestellt werden, Verkehrsverstöße zu begehen, ließ die Pressesprecherin unbeantwortet. Keine Antwort gab es auch auf die Frage, ob dann nicht auch andernorts Fußgängerampeln abgebaut werden müssten.

Als weiteren Grund für die Ablehnung teilte das Landratsamt mit, dass "es in den vergangenen Jahren beim vorhandenen Fußgängerüberweg zu keinen Unfällen gekommen" ist. Die Fragen, ob neue Fußgängerampeln nur installiert würden, wenn es Unfälle gegeben habe, und ob in der Vergangenheit Fußgänger-Ampeln im Kreis installiert worden seien, obwohl es am Aufstellungsort keine Unfälle mit Fußgängern gegeben habe wurde ebenfalls einfach nicht beantwortet. Auch vom Argument der Gemeinde, der Überweg werde insbesondere von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmen, den Kindern auf dem Weg zu Schule und Kindergarten sowie zum Sport in der Turnhalle und zu Musikproben in der Festhalle sowie älteren Mitbürgern auf dem Weg zum Löwen und Farrenstall genutzt, verfing nicht. Vielmehr betont das Landratsamt in der schriftlichen Stellungnahme, dass eine Ampel weniger Sicherheit bedeutet als ein Fußgängerüberweg.

Neu eingerichtet werden soll hingegen ein weiterer Fußgängerüberweg, und zwar an der Niedereschacher Straße Höhe Hausnummer 2. Derzeit müssen Eltern und Kinder auf dem Weg zum Kindergarten die Durchgangsstraße ganz ohne Hilfe queren.