Aussiedlerhöfe kommen an Kanalisation

Dauchingen (spr). Die Aussiedlerhöfe im Längental und "Vor Haslen" werden an die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Dies beschloss der Gemeinderat am Montag während seiner Sitzung.

Bislang mussten die Landwirte die Beseitigung ihrer häuslichen Abwässer unter Beachtung entsprechender Vorschriften selbst regeln. Bis 2009 war es in Baden-Württemberg gestattet, Abwasser aus landwirtschaftlichen Haushaltungen, welches in geschlossenen Gruben gelagert wird, auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen auszubringen. Dasselbe galt für die gemeinsame Lagerung von Abwasser mit Jauche oder Gülle.

Seit 2010 haben landwirtschaftliche Betriebe ohne Kanalanschluss zur Herstellung von ordnungsgemäßen Abwasserverhältnissen entweder das gesamte häusliche Abwasser zur gemeindlichen Kläranlage anzuliefern, eine eigene Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben oder sich an das Kanalnetz anzuschließen.

Auf Grund des Wassergesetzes für Baden-Württemberg ist die Abwasserbeseitigung eine kommunale Pflichtaufgabe der Gemeinde, führte Sachbearbeiter Gerhard Stier während der Sitzung aus. Die Entsorgungspflicht gilt auch für die Grundstücke im Außenbereich. Mit den betroffenen Landwirten wurden Gespräche bezüglich einer zukünftigen Regelung der Abwasserbeseitigung geführt. Dabei wurde intensiv die Möglichkeit einer Verlegung eines neuen Abwasserkanals verfolgt. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die beste Lösung ein Kanalanschluss wäre. Die Kosten der Leitungsverlegung sind von der Gemeinde bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze zu tragen. Ebenso die Kosten der Pumpstationen und deren Unterhaltung.

Die Leitungsführung auf dem Privatgrundstück vom Wohngebäude bis zum Hauptkanal ist Angelegenheit jedes Eigentümers. Die Gesamtlänge des Kanals vom Ortsende Dauchingen bis ins Längental beträgt etwa zwei Kilometer, führte Ingenieur Christian Sommer aus. Über einen etwa 120 Meter langen Freispiegelkanal erfolgt der Anschluss an die Kanalisation in der Lembergstraße. Dafür hat die Gemeinde einen Zuschussantrag gestellt. Sollte er bewilligt werden, hat sie laut vorläufiger Schätzung Kosten in Höhe von etwa 141 000 Euro zu tragen. Im Haushalt sind 150 000 Euro eingestellt.