Obwohl die Polizei bereits ermittelt, wurden erneut große Mengen Aushub auf naturgeschütztem Gelände abgeladen. Das Landratsamt kündigte für den Verursacher eine "empfindliche Geldbuße" an. Foto: Preuß

Unbekannter lagert erneut Aushub ab. Heckenrodung bewegt Gemüter im Ort. Verursacher droht saftige Strafe.

Dauchingen - Die Heckenrodung am Allmendwald im Gewann Haslen bewegt die Gemüter im Ort. Trotz laufender Ermittlungen wurde jetzt erneut Aushub auf dem Gelände abgelagert.

Der Allmendweg, der vom Längental hoch zum Heutelwald führt, zählt zu den beliebten Strecken für einen Spaziergang in Dauchingen. Entsprechend verdutzt schauten die Bürger, als vor einigen Wochen etwa 300 Meter ökologisch wertvoller Hecke gerodet wurden und die Verfüllung mit Aushub begann. Schnell wurde deutlich: Hier hat der Grundstücksbesitzer, dessen Name im Ort natürlich bekannt ist, offensichtlich gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Denn die Hecke stand als wichtiges Saumbiotop sogar im Verzeichnis der geschützten Gehölze.

Revierförster Wolfgang Storz berichtete, dass ihn der Grundstücksbesitzer zwar gefragt habe, ob er die Hecke zurückschneiden dürfe – von einer Rodung, schon gar nicht auf 300 Metern Länge, sei nie die Rede gewesen, und ohnehin dürfe er eine solche Entscheidung nicht treffen.

Nachdem das Landratsamt in Gestalt der Unteren Naturschutzbehörde Anzeige erstattet hatte, übernahm die Polizeidirektion Tuttlingen mit der in Villingen ansässigen Gewerbe- und Umweltstelle die Ermittlungen. Und die Beamten mussten wieder stutzen: Denn der Ermittlungen ungeachtet, ist weiterer Aushub abgelagert worden. Das Landratsamt hat nun eine Pressemitteilung herausgegeben: "Erneut wurde nun Bodenaushub in einem geschützten Heckenbiotop in Dauchingen abgelagert.

Bereits Anfang April wurde an der gleichen Stelle entlang eines Weges am Allmendwald eine Hecke beseitigt und mit Erdaushub überschüttet. Aufgefüllt wurde zudem außerhalb des geschützten Biotopes." Wobei klarzustellen ist: Von dem Biotop ist nichts mehr übrig. Ein abschließender Bericht liegt in beiden Fällen noch nicht vor, die Sache sei aber schon jetzt klar: "Sobald das Ergebnis der Ermittlungen bekannt ist, werden ein Bußgeldverfahren sowie ein verwaltungsrechtliches Verfahren gegen den oder die Verantwortlichen eingeleitet.

Mit einer empfindlichen Geldbuße ist zu rechnen." Der Vorgang könnte sogar richtig teuer werden, denn nach Auskunft einer Sprecherin der Polizeidirektion zähle auch das Entnehmen von Bodenproben zum Ermittlungsumfang. Sollte sich hier eine für den Naturschutzbereich nicht hinnehmbare Belastung herausstellen, würde es kompliziert, denn dann wäre eine Entsorgung angezeigt. Ob es rechtlich möglich und unter Umständen geplant ist, zu verfügen, die gerodete Hecke neu anzupflanzen und die landschaftsmodellierenden Maßnahmen durch die Aufschüttungen zu revidieren, muss erst noch geklärt werden.