Die internen Verwaltungsabläufe im Haiterbacher Rathaus sorgten zuletzt für Diskussion und Unmut Foto: Stadler

Die Anordnung von Bürgermeister Andreas Hölzlberger, dass sich Mandatsträger in Haiterbach nicht mehr direkt an Mitarbeiter, sondern an ihn zu wenden haben, sorgte für Unmut. Hölzlberger selbst geht davon aus, dass sich nicht viel ändert und die Abläufe sich schnell einspielen.

Haiterbach - Aus Sicht von Bürgermeister Andreas Hölzlberger handelte es sich erst mal um eine internen Vorgang – eine Anweisung zu den Abläufen innerhalb der von ihm verantworteten Verwaltung.

Der Schultes hatte parallel dazu die Ortsvorsteher und Gemeinderatsmitglieder per Mail darüber unterrichtet. Darin erklärte er seine Entscheidung, wonach den Mitgliedern des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und den Ortsvorstehern der direkte Umgang mit den Beschäftigten der Haiterbacher Stadtverwaltung untersagt wurde. Bei allen Anliegen der Mandatsträger sollen sich diese künftig an den Bürgermeister wenden oder einen Termin mit ihm vereinbaren.

In der jüngsten Sitzung äußerten zwei Ortsvorsteher und mehrere Ratsmitglieder ihren Unmut darüber, sahen dadurch teilweise die eigenen Arbeitsabläufe blockiert.

Hölzlberger selbst bleibt bei der getroffenen Entscheidung, wie er auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigte.

Er gehe davon aus, dass sich die Abläufe schnell einspielen werden und zu keinen großen Änderungen im Alltag führen.

Termin mit Ortsvorstehern

Um insbesondere auf die Rückmeldungen der Ortsvorsteher einzugehen, sei mit diesen ein extra Termin angesetzt worden, um die künftigen Abläufe und Fragen noch mal zu klären. So seien beispielsweise auch Amtsleiter oder in Einzelfällen mit den Aufgaben betraute Mitarbeiter auskunftsberechtigt.

Belastung der Mitarbeiter

Bürgermeister Andreas Hölzlberger hatte seine Entscheidung, die in anderen Verwaltungsbereichen wie Landratsämtern üblich sei, vor allem mit einer Belastung von Sachbearbeitern durch direkte Informationsanfragen und Anliegen begründet. Außerdem wolle er selbst auch über Anliegen und Abläufe in der Verwaltung informiert sein.