An Schulen wird ab kommender Woche die Maskenpflicht gelockert. Im Sportunterricht hingegen gab es nie eine. (Symbolfoto) Foto: New Africa/ Shutterstock

Sengende Hitze und Kinder, die mit Mund-Nasen-Schutz über den Platz rennen: Einigen Eltern geht das zu weit. Wir haben nachgefragt, ob eine Maskenpflicht in diesem Fall überhaupt vorgeschrieben ist.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Oberndorf - Schon frühmorgens Temperaturen weit über 20 Grad, sengende Hitze über den Sportplätzen. Und Schulkinder, die sich die Bälle zuwerfen oder Weitsprung üben. Alltäglicher Anblick an Grund- und weiterführenden Schulen, vielerorts jedoch tragen die Kinder dabei Mund-Nasen-Schutz. Ist das tatsächlich vorgeschrieben?

Mit dieser Frage wandte sich eine besorgte Mutter an unsere Zeitung. "Unzumutbar bei dem Wetter", findet Lena K., Mutter eines Zweitklässlers aus dem Zollernalbkreis. "Wenn die Kleinen schon unbedingt Maske während des Unterrichts tragen müssen, dann soll die Lehrerin doch einen Spaziergang mit ihnen machen, anstatt sie über den Platz zu hetzen."

Nur im Klassenzimmer vorgeschrieben

Zwar wird die Maskenpflicht an Schulen in Baden-Württemberg ab kommender Woche schrittweise gelockert, dennoch gilt sie aktuell noch an den besonders heißen Sommertagen. So muss im Freien und auf Schulhöfen aktuell noch Mund-Nasen-Schutz getragen werden, ab kommenden Montag jedoch nicht mehr. Während des Unterrichts in den Klassenzimmern bleibt die Maskenpflicht jedoch bestehen.

Im Sportunterricht hingegen gab es nie eine Maskenpflicht, erklärt ein Sprecher des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Er verweist auf die "Corona Verordnung Schule", §1, Absatz 3, laut der die Verpflichtung zum Tragen einer Maske "im fachpraktischen Sportunterricht außer bei der Sicherheits- und Hilfestellung" nicht gilt.

Lesen Sie auch: Diese Corona-Regeln gelten beim Kindergeburtstag

"Im Sport ist das etwas anderes als im Klassenzimmer, die Maske würde durch Schwitzen sowieso schnell durchnässt werden - erst recht bei der aktuellen Hitzewelle", bekräftigt der Sprecher. Bislang habe er von keinem Fall gehört, an dem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Sportunterrichts vorgeschrieben gewesen wäre. Theoretisch müsse das dann ja auch im Schwimmunterricht gelten - und da werde die Absurdität des Ganzen deutlich.

Keine Allgemeinverfügung bekannt

Gleichwohl sei es möglich, dass manche Landkreise die Corona-Regeln in Bezug auf den Unterricht verschärft hätten - "denn strengere Vorschriften können immer verhängt werden". So habe das Land Baden-Württemberg keine Testpflicht an Kindergärten angeordnet, der Landkreis Böblingen etwa aber habe eine solche mittels einer eigenen Allgemeinverfügung verhängt. Von einer Allgemeinverfügung, was das Tragen von Masken im Sportunterricht angeht, ist in der Region allerdings nichts bekannt.

Ab nächster Woche jedenfalls entfällt das Maskentragen im Freien auf dem Schulgelände, es sei denn, die Schüler möchten dies weiterhin freiwillig tun. Und weitere Lockerungen sind im Sicht: Wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Fall gab, wird die Maskenpflicht auch in Klassenräumen aufgehoben.