Früh morgens aufstehen, den Schnee wegschippen und das Eis vom Gehweg kratzen. Der Winter steht vor der Tür und Anwohner müssen sich wieder auf die Räumpflicht einstellen. Was es zu beachten gibt, regelt eine städtische Satzung.
Die Temperaturen im Schwarzwald sinken und auch in Wildberg zeichnet sich ab: Schnee ist bald möglich. Schon jetzt sorgt das gefallene und durch Regen nasse Laub für Rutschgefahr. Das bedeutet nun: Räum- und Streupflicht.
Wer muss räumen?
In Wildberg sind Eigentümer und Mieter, beziehungsweise Pächter verpflichtet, die Gehwege vom Schnee zu befreien. Das gilt, wenn das Grundstück direkt an der Straße liegt, aber auch, wenn sie einen Zugang von der Straße aus haben.
Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit fünf Parteien...
Wenn mehrere Anlieger für einen Straßenabschnitt verantwortlich sind, dann sind sie auch gemeinsam verantwortlich. Das gilt zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern. Die Parteien müssen sich organisieren, dass der Pflicht nachgekommen wird.
Sonderfälle gibt es bei fehlenden Gehwegen
Auf meiner Straßenseite gibt es keinen Gehweg, auf der gegenüberliegenden schon. Muss ich meinen Nachbarn helfen?
Nein. In dem Fall sind nur die Anlieger auf der Gehwegseite verantwortlich.
Bei uns gibt es gar keine Gehwege. Heißt das, wir müssen nichts tun?
Leider nicht. In der Satzung der Stadt Wildberg ist festgelegt, dass in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern dran sind, in geraden die jeweils anderen. Geräumt wird aber nur auf der eigenen Straßenseite.
Wo muss geräumt werden?
Auf dem Gehweg, der direkt am Grundstück liegt. Wenn es keinen Gehweg gibt, dann muss auf 1,5 Meter Breite geräumt werden.
Bin ich fein raus, wenn zwischen meinem Wohnhaus und der Straße ein Gemeindegrundstück liegt?
Dann ist die Gemeinde nicht automatisch fürs Räumen zuständig. Der Abstand zwischen dem eigenen Grundstück und Straße darf dabei aber nicht größer als 10 Meter sein. Bei sehr breiten Straßen darf der Abstand maximal die Hälfte der Straßenbreite betragen. Also wenn die Straße 20 Meter breit ist, entfällt die Räumpflicht, sobald der Abstand mehr als zehn Meter beträgt.
Wie ist zu räumen?
Neben Schnee wegschippen und Eis wegkratzen muss auch gestreut werden. Streusalz sollte aber eher nicht verwendet werden: Das ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nämlich dann, wenn „die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßighohem Aufwand beseitigt werden kann. Dies ist vorwiegend an Gefällstrecken und Treppen sowie bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen der Fall“, schreibt die Stadt in ihrer Satzung. Stattdessen soll etwa Asche, Split oder Sand verwendet werden.
Genauso soll Glätte durch Schmutz, Unkraut und Laub vermieden werden. Dies ist zu beseitigen.
Wann muss geräumt sein?
Bereits um 7 Uhr früh müssen die Gehwege von Montag bis Freitag frei sein. Samstags ist es um 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Wenn es danach noch einmal schneit, muss sofort wieder für freie Gehwege gesorgt werden. Nach 21 Uhr endet die Pflicht.
Ich bin aber fast den ganzen Tag bei der Arbeit! Wie soll ich da Schnee schippen?
In dem Fall muss ein Ersatz gefunden werden, der bei Bedarf einspringt, heißt es von der Stadt auf Nachfrage unserer Redaktion.
Was passiert, wenn nicht geräumt ist?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann in Wildberg bis zu 500 Euro kosten, bei Fahrlässigkeit 250 Euro. Kommt es wegen der Glätte zum Unfall, ist auch eine Haftung möglich.
Anmerkung der Redaktion:Dieser Artikel wurde am 13. November 2024 erstmals veröffentlicht und aufgrund der Relevanz neu ausgespielt.