Die Gäste können sich freuen: Das Zugpferd für den Tagestourismus, das Solemar, öffnet am Dienstag, 15. Juni, wieder seine Pforten. Foto: Kur und Bäder

Wie die Kur und Bäder GmbH auf der Homepage des Solemars mitteilt, wird die Therme am Dienstag, 15. Juni, wieder öffnen. Es gelten jedoch umfangreiche Corona-Maßnahmen.

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Bad Dürrheim - Anfang Juni, als absehbar war, dass die Inzidenz kontinuierlich sinkt, hatte Markus Spettel, Geschäftsführer der Kur und Bäder, in Aussicht gestellt, dass die Therme Mitte Juni öffnen wird. Nun steht der Termin fest und es ist mit dem 15. Juni eine Punktlandung genau Mitte des Monats geworden.

Für die Öffnung benötigt das Team mehrere Tage der Vorbereitung sowie eine konstante Inzidenz unter 100. Die Öffnung kann gemäß der Bestimmungen des Stufenplans für sichere Öffnungsschritte Baden-Württemberg, Schritt zwei, erfolgen. Noch sind jedoch umfangreiche Bestimmungen zu beachten, das wird in den Corona-Hinweisen der Kur und Bäder klar.

Öffnungszeiten, Therme: Die Solemar-Therme hat von Montag bis Sonntag zwischen 9 und 22 Uhr durchgängig geöffnet. Die Schwarzwald-Sauna hat von Montag bis Sonntag zwischen 10 und 22 Uhr durchgängig geöffnet. Die Strandbar steht täglich im Zeitraum von 11 bis 18 Uhr, die  Strandperle im Innenbereich von 11 bis 21 Uhr zur Verfügung.

Öffnungszeiten, Sauna: Das Mühlenstüble ist von 10 bis 21.30 Uhr geöffnet. Die Verantwortlichen bitten zu beachten, dass das Frühstücksangebot innerhalb der ersten Öffnungsstunde nicht angeboten werden kann.

Öffnungszeiten, Wellness-Center: Das Wellness-Center öffnet täglich von 10 bis 20 Uhr.

Öffnungzeiten, Shop: Der Shop hat von Montag bis Sonntag,  11.30 bis 17 Uhr geöffnet.

Öffnungzeiten, MTT: Das Fitness im Solemar wird voraussichtlich ab 21. Juni wieder öffnen.

Corona-Bestimmungen: Für einen schnellen und reibungslosen Einlass bitten die Verantwortlichen, die Gäste, folgendes mitzubringen: Berechtigungs-Nachweis, Lichtbildausweis und eine medizinische Maske.

Nachweise: Als Berechtigungs-Nachweis gilt entweder ein offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches bei der Ankunft maximal 24 Stunden alt sein darf. Der Test-Zeitpunkt ist hierfür ausschlaggebend. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von sechs Jahren benötigt. Mitgebrachte Selbsttests können nicht akzeptiert werden, heißt es auf der Homepage.

Als weitere Bescheinigung wird entweder ein Genesen-Nachweis akzeptiert, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Oder der Impfnachweis, wobei die Impfung mindestens zwei Wochen her sein muss. Zusätzlich ist das Ausfüllen eines Formulars zur Kontaktnachverfolgung notwendig, dies kann von der Homepage heruntergeladen und vor dem Besuch ausgefüllt werden.