Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba wird unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Geldwäsche angeklagt. Einige Teile des Ermittlungsverfahrens wurden dagegen eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat gegen den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba Anklage erhoben. In der 14-seitigen Schrift wird ihm Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Sachbeschädigung vorgeworfen.
Der bayerische Landtag hatte bereits Ende April die Abgeordnetenimmunität Halembas aufgehoben. Parallel hatte der Bundesvorstand der AfD wegen möglicher Verstöße gegen die Parteisatzung ein Parteiausschlussverfahren gegen den 22-Jährigen beantragt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten gegen Halemba. Bereits im September 2023 hatte es eine Durchsuchung im Haus der Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag gegeben, der Halemba angehörte. Es kam der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen sowie von Volksverhetzung auf. Im Oktober wurde Halemba auf der Grundlage eines Haftbefehls festgenommen, später wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.
Halemba selbst wies die Vorwürfe bisher stets zurück
Im April dieses Jahres nahm die Staatsanwaltschaft zusätzlich Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und der gemeinschaftlichen Nötigung auf. Zu den neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hatte Halemba gesagt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe.“
Halemba selbst wies die Vorwürfe bisher stets zurück. Sein Anwalt teilte am Freitag mit, die Staatsanwaltschaft habe bereits große Teile der ursprünglichen Ermittlungen fallenlassen müssen. Auch wegen der nun angeklagten Vorwürfe sei sein Mandant freizusprechen.
Halemba hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres erklärt, alle Parteiämter niederzulegen und seine Mitgliedschaft in der Partei ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe geklärt sind. Im April teilte er in einem Schreiben an die Landtagsfraktion mit, dass er seine Funktionen in der Fraktion ebenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen lassen wolle, nicht mehr im Plenum oder in Ausschüssen auftreten und auch sonst auf alle öffentlichen Aktivitäten als Mitglied der Fraktion verzichten werde.