Ein Daimler-Betriebsrat könnte seines Amtes enthoben werden - oder doch nicht? Foto: dpa

Nachdem sich ein Daimler-Betriebsrat aus dem Werk in Rastatt abfällig über das Satire-Magazin "Charlie Hebdo" geäußert hatte, wurde das Amtsenthebungsverfahren vorerst eingestellt.
 

Rastatt - Das Amtsenthebungsverfahren gegen einen Betriebsrat im Rastatter Daimler-Werk wegen Äußerungen über den Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ ruht. Grund sei die fristlose Kündigung des Betriebsratsmitglieds durch den Arbeitgeber, teilte das zuständige Arbeitsgericht Karlsruhe am Montag mit. Am Donnerstag (12. März) hätte ein Gütetermin am Amtsgericht Rastatt stattfinden sollen. Nun wird erst über die Wirksamkeit der Kündigung gestritten. Ein Gütetermin soll in etwa drei Wochen stattfinden.

Sowohl Betriebsrat als auch IG Metall und Unternehmen hatten beim Arbeitsgericht Karlsruhe die Amtsenthebung beantragt. Der Mann habe mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook-Seite wie „Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo“ für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt.

Die Charlie-Hebdo-Äußerungen allein hätten dagegen bei Daimler keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Mann gehabt. Auch wenn er seinen Betriebsratsposten verloren hätte, hätte er an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren können. Allerdings hat der Autobauer Daimler den Mann inzwischen auch noch gekündigt. Es liege ein „gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten“ vor, so die Begründung laut Daimler-Sprecher. Die Kündigung stehe aber in keinerlei Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren.