Ein Schild weist auf die vorläufige Schließung eines Ladens hin. Aufgrund der Ausbreitung des Coronaviruses sind viele Geschäfte auf weiteres geschlossen. Foto: dpa

Verwirrung um Vorgaben der Landesregierung. Alles, was notwendig ist, bleibt weiterhin möglich.

Stuttgart - Was gilt in Zeiten des Coronavirus? Darüber gibt es auch in Baden-Württemberg einige Verwirrung. Seit Mittwoch gilt eine Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung mit konkreten Vorgaben, die grundsätzlich erst einmal bis zum 15. Juni in Kraft sein sollen. Als Faustregel gilt: Alles, was notwendig ist, bleibt weiterhin möglich - was nicht notwendig ist, soll auf null.

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Was ist mit Schulen und Kitas?

Bereits seit Diensag und bis zum 19. April sind sie geschlossen. Für Kinder bis 14 Jahren soll es eine Notfallbetreuung geben, wenn beide Elternteile in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten, etwa in Medizin oder Pflege, bei Polizei oder Feuerwehr. Schüler, die vor Prüfungen stehen, sollen durch die Lage keine Nachteile haben. Die Prüfungen nach Ostern sollen möglichst stattfinden, das Kultusministerium prüft aber derzeit eine mögliche Verschiebung. Entscheidungen sollen noch diese Woche kommen.

Was ist mit Hochschulen?

Der Studienbetrieb wird ebenfalls bis zum 19. April ausgesetzt. Die Hochschulen sollen laut der Verordnung selber entscheiden, wie sie mit ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen umgehen.

Darf man noch in Gruppen rausgehen?

Öffentliche Versammlungen sind grundsätzlich verboten, egal, wie viele Leute daran teilnehmen. Dazu zählen zum Beispiel auch Treffen von Vereinen, Sportgruppen oder Religionsgemeinschaften, aber auch familiäre Feiern in Restaurants. Wer aber mit seiner Familie draußen spazieren gehen möchte, kann dies nach Angaben des Sozialministeriums weiter machen. Grundsätzlich hat das Land aber dazu aufgerufen, die sozialen Kontakte insgesamt deutlich zu reduzieren.

Was ist alles geschlossen?

Geschlossen sind Kultureinrichtungen wie Museen und Theater, Bildungseinrichtungen wie Musikschulen, Kinos, Bäder, Saunen, öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten. Hinzu kommen Bibliotheken, Spielhallen, Bordelle, Eisdielen, Bars, Discos, Kneipen Messen, Ausstellungen sowie Freizeit- und Tierparks. Auch öffentliche Spielplätze dürfen nicht mehr genutzt werden. Hotels sollen ihre Betten nicht mehr zu rein touristischen Zwecken vergeben. Besucher dürfen Pflegeeinrichtungen grundsätzlich nicht mehr betreten.

Was ist offen?

Offen sind Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Sie dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Es soll darauf geachtet werden, dass die Menschen Abstand voneinander halten und nicht eng an eng stehen.

Was ist mit Gaststätten und Restaurants?

Schank- und Speisegaststätten dürfen laut Verordnung öffnen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Dieser Abstand gilt auch für Stehplätze. Sie dürfen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen und sollen spätestens um 18.00 Uhr geschlossen werden. Klassische Bars und Kneipen müssen nach Angaben des Sozialministeriums hingegen schließen.

Siehe auch: Dehoga ärtert sich über Verordnungs-Chaos

Wer kontrolliert das alles?

Nach Angaben des Sozialministeriums sind die kommunalen Ordnungsämter für die Kontrolle dessen zuständig, was geschlossen werden muss. Verstoße jemand wiederholt gegen die Vorgaben, seien Bußgelder möglich. Wer vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird und sich daran nicht hält, muss nach Angaben des Innenministeriums bei einem Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Grundsätzlich setzt die Landesregierung aber darauf, dass die Menschen die Vorgaben einhalten und es auch eine soziale Kontrolle gibt, man sich also gegenseitig auf Verstöße aufmerksam macht.

Was ist mit Ausgangssperren?

Darauf will die Landesregierung zunächst verzichten. Sie hofft, dass die verhängten Einschränkungen greifen. Ebenso will die Regierung auch - anders als Bayern - zunächst keinen Katastrophenfall ausrufen.