Ab 30. September muss jeder, der nicht am Tisch sitzt, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Stuttgart - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Landesregierung die Maskenpflicht in Gaststätten verschärft.
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Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen.
"Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht", teilte die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart mit. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben untersagt.