Ab Mittwoch gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums nun Mitte kommende Woche schärfere Regeln am Arbeitsplatz in Kraft. Termin ist der 24. November.

Berlin - Nach der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz treten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Mitte kommende Woche schärfere Regeln am Arbeitsplatz in Kraft. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November #3GamArbeitsplatz“, erklärte das Ministerium am Freitag im Kurzbotschaftendienst Twitter.

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Ab Mittwoch müssen Beschäftigte also vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Beschäftigte sich in der Arbeitsstätte testen oder impfen lassen.

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Die Regeln sollen dabei helfen, das zuletzt massiv angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen. Beschäftigte haben nach Ministeriumsangaben „eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie gültige 3G-Nachweise vorlegen können“. In Anspruch genommen werden können demnach „die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers“.