Die vergangenen Monate fühlten sich trotz Corona so unnormal normal an. Doch mit dem Herbst und den steigenden Infektionszahlen, beschäftigen sich viele wieder mit den Corona- und Absonderungsregeln. Aber was gilt im Südwesten eigentlich?
Mit der Herbstwelle und den steigenden Coronazahlen auch in Baden-Württemberg, stellen sich viele Menschen wieder eine zentrale Frage: Was muss ich tun, wenn mein Corona-Selbsttest positiv ist? Das Land Baden-Württemberg beantwortet die Frage so:
Fällt ein sogenannter Selbsttest – also ein Test, der ohne Beaufsichtigung geschulter Personen durchgeführt wurde – positiv aus, „wird empfohlen, Ihr Ergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigen zu lassen.“ Im Falle eines positiven Corona-Selbsttests haben Bürger nach der derzeit geltenden Testverordnung des Bundes Anspruch auf eine bestätigende Untersuchung. Das heißt, der Test ist kostenfrei.
Testergebnis bestätigen lassen
Das eigene Testergebnis kann etwa an einer Teststelle oder in einer Apotheke mittels PCR-Test oder Antigenschnelltest bestätigt werden lassen. Teststellen in der Umgebung sind über das Schnelltestportal der Corona-Warn-App zu finden; Apotheken, die Tests durchführen, werden auf der Internetseite der Landesapothekenkammer aufgelistet.
Wichtig ist, Teststelle oder Apotheke vorab auf das positive Selbsttestergebnis hinzuweisen. So können dort entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Ein positiver Selbsttest verpflichtet nicht zur häuslichen Absonderung. Diese wird allerdings empfohlen und kann zur Bestätigung des Testergebnisses – unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen, also Abstand und medizinische oder FFP2-Maske – wiederum unterbrochen werden.
Absondern und Haushaltsangehörige informieren
Wird das positive Ergebnis des Corona-Selbsttests offiziell bestätigt, besteht von diesem Zeitpunkt an die Pflicht zur Absonderung. Eine offizielle Aufforderung erfolgt nicht. Vor der Bestätigung ist die häusliche Absonderung freiwillig, wird aber ebenso empfohlen, wie Kontakte größtmöglich zu vermeiden und Haushaltsangehörige zu informieren. Ob das eigene Testergebnis mittels Antigenschnelltest oder PCR-Test bestätigt wird, spielt keine Rolle.
Liegt das offizielle positive Testergebnis vor, sollte der Kontakt zu anderen Haushaltsangehörigen in jedem Fall vermieden und die Wohnung regelmäßig gelüftet werden. Trifft man doch aufeinander, sollte Maske getragen werden. Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht mehr.
Ende der Absonderung
Wer positiv getestet wurde, darf „frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens jedoch nach zehn Tagen“ die Wohnung wieder verlassen. So steht es in der aktuell geltenden Verordnung des Landes. Wessen Corona-Infektion mittels Antigenschnelltest nachgewiesen wurde, der darf die Absonderung bereits mit dem Vorliegen eines zeitlich darauffolgenden negativen PCR-Testergebnisses verlassen.
Sollte ein weiterer Test innerhalb von 15 Tagen nach dem ersten positiven Test positiv ausfallen, müssen sich Betroffene nicht erneut absondern. Ein positiver Test nach den 15 Tagen zählt dagegen als neuer positiver Test. Dann gibt es wieder eine Absonderungspflicht.