Das Vorzeigen von Impf- oder Testnachweisen soll vorerst weitgehend aufrechterhalten bleiben. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sina Schuldt

Wer Restaurants und Veranstaltungen in Baden-Württemberg besuchen will, muss wohl noch bis mindestens April Impf- oder Testnachweise vorzeigen.

Für Besuche von Restaurants und Veranstaltungen müssen die Menschen in Baden-Württemberg wohl noch bis mindestens April Impf- oder Testnachweise vorzeigen. Ein entsprechender Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium werde nun in den Ressorts abgestimmt, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstagabend der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Demnach soll in einer Übergangsfrist bis zum 2. April nicht nur die Maskenpflicht in Innenräumen weiter bestehen bleiben, auch die Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben sollen weitgehend aufrechterhalten bleiben.

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Veranstaltungen, Restaurants und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens darf im Südwesten derzeit nur besuchen, wer geimpft, getestet oder genesen ist (3G). Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genese betreten, die gleichzeitig getestet sind (2G Plus). Diese Einschränkungen sollen nun nach Vorstellung von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) noch bis April so bleiben.

Eigentlich sollen am 20. März tiefgreifende Maßnahmen wegfallen

Eigentlich sollten nach einem Bund-Länder-Beschluss am 20. März - also diesen Sonntag - alle tiefgreifenderen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie wegfallen. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich noch eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hatte am Dienstag bereits angekündigt, dass Baden-Württemberg im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 2. April an der Maskenpflicht in Innenräumen und Schulen festhalten wolle.

Man handle entlang der rechtlichen Möglichkeiten, sagte Gesundheitsminister Lucha der dpa. Es gebe mit dem Festhalten an den Maßnahmen die Chance, die aktuellen Infektionsspitzen zu brechen. „Dann haben wir Sicherheit bis zum 2. April“, sagte er. „Was danach ist, kann ich nicht sagen.“ Lucha kritisierte, dass die Corona-Maßnahmen am 20. März trotz hoher Infektionszahlen auslaufen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) werde von der FDP „am epidemiologischen Nasenring durch die Manege“ geführt, sagte er zur Berliner Ampelregierung.

Die neue Corona-Verordnung des Landes soll am Freitag vom grün-schwarzen Kabinett beschlossen werden und am Samstag in Kraft treten. Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte und Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen fallen aber weg. Dafür fehlt nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Rechtsgrundlage.