Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen bis Weihnachten dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche (Symbolbild). Foto: dpa/Peter Kneffel

Die Maskenpflicht im Unterricht soll übernächste Woche fallen. Aber die Tests in den Schulen gehen weiter bis Jahresende. Dafür nimmt das Land noch mal richtig Geld in die Hand.

Stuttgart - Baden-Württemberg will die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen über die Herbstferien hinaus bis zum Jahresende fortsetzen. Das geht aus einer Kabinettsvorlage des Sozialministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen demnach bis Weihnachten dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Die Regel gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Ursprünglich sollte nur bis zu Beginn der Herbstferien Ende Oktober kontinuierlich getestet werden.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Fragen und Antworten zum Ende der Maskenpflicht an Schulen

Das Ressort von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) veranschlagt für die Tests und die Verteilung an die Schulträger weitere Kosten in Höhe von 65 Millionen Euro. Das Geld soll aus der Rücklage für Corona-bedingte Haushaltsrisiken entnommen werden. Zur Begründung heißt es, es dauere noch, bis es in der Bevölkerung einen umfassenden Impfschutz gebe. Mit Hilfe der Tests in Schulen könnten „unkontrollierte Ausbruchsgeschehen verhindert und ein dauerhafter Präsenzbetrieb gewährleistet werden“.

Keine Impfempfehlung für unter Zwölfjährige

Hintergrund ist, dass es für unter Zwölfjährige keine Impfempfehlung gibt. Die für ältere Kinder und Jugendliche gilt erst seit kurzem. Das Land will auch, dass ungeimpfte Beschäftigte in Schulen und Kitas bis Jahresende weiterhin täglich getestet werden. Tritt in einer Schulklasse ein Corona-Fall auf, sollen sich alle Schülerinnen und Schüler fünf Tage lang täglich testen. Bei einer Infektion in der Kindertagesstätte sollen alle anderen Kinder einmalig vor der Rückkehr in die Kita getestet werden.

Vergangene Woche hatte das Kultusministerium mitgeteilt, dass vom 18. Oktober an die Maskenpflicht in den Schulen gelockert wird. Demnach müssen Kinder und Jugendliche keinen Mund- und Nasenschutz mehr an ihrem Platz im Klassenzimmer tragen. Die Befürchtungen, dass Rückkehrer aus den Sommerferien das Coronavirus massenweise in die Schulen tragen könnten, hat sich nicht erhärtet. Das Land will die Vorgaben aber wieder verschärfen, falls sich die Corona-Lage dramatisch zuspitzen sollte.