Die Maskenpflicht könnte schon bald der Vergangenheit angehören. (Symbolfoto) Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Baden-Württemberg und weitere Bundesländer sind damit gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln nochmals zu verlängern. Der Antrag ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach abgelehnt worden.

Nun besteht kein Zweifel mehr: In Baden-Württemberg fallen am kommenden Sonntag trotz der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen nahezu alle Schutzmaßnahmen weg. Das Land scheiterte am Montag in der Gesundheitsministerkonferenz mit dem Vorstoß, die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen nach Ablauf der Übergangsfrist bis 2. April noch einmal um vier Wochen zu verlängern. Auch Bayern und drei andere Länder hatten den Antrag unterstützt.

Die Koalition aus Grünen und CDU im Südwesten sieht im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in dem neuen Infektionsschutzgsetz keine sichere Rechtsgrundlage dafür, in Corona-Hotspots schärfere Maßnahmen zu verhängen. Lauterbach hielt Baden-Württemberg und anderen kritischen Ländern vor, das „gute Gesetz“ der Ampel-Koalition mit Verweis auf rechtliche Vorwände nicht zu nutzen.

Das Gesetz sei „Murks“, hieß es in Koalitionskreisen in Stuttgart. Daran änderten auch Lauterbachs Hinweise vom Montag nichts mehr. Es sei praktisch unmöglich, die Hotspot-Regelung auf Landes- oder auf Kreisebene rechtssicher umzusetzen. An diesem Dienstagmorgen beraten die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss das Vorgehen, dann soll das Kabinett entscheiden. Es gilt als sicher, dass die Auflagen von diesem Sonntag an zunächst wegfallen werden.

Lauterbach sagte am Montag nach einer Schalte mit seinen Länderkollegen, der Antrag von Baden-Württemberg und weiteren vier Ländern sei verworfen worden. Er lehnte auch die Forderung aus dem Südwesten und vieler Länder ab, die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz nachzubessern. „Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht.“ Lauterbach forderte die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und nun schnell die Hotspot-Regelung zu nutzen. „Die Länder haben das Recht und die Pflicht die Bürger zu schützen.“

Ab Sonntag sind Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich

Ab Sonntag sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Änderung geht maßgeblich auf die FDP im Bund zurück. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln kann es nach dem Bundesgesetz zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt (Hotspot-Regel).

Lauterbach erklärte am Montag, es gebe vier Kriterien, mit denen die Länder in der Lage sein sollten, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.

Das Sozialministerium in Stuttgart hatte die Hotspot-Regelung im Gesetz geprüft und für nicht umsetzbar erklärt. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden. Das sei sowieso schon länger geübte Praxis und habe nichts mit einer krisenhaften Lage zu tun.

Der Bundesgesundheitsminister mahnte, die Länder sollten nicht darauf spekulieren, dass die Fallzahlen heruntergehen und sich das Problem von allein erledige. „Das wird es nicht tun.“ Dies könne auch nicht der Geist sein, in dem man versuche die Pandemie zu überwinden. Die Zahlen seien auf sehr, sehr hohem Niveau, die Krankenhäuser zum Teil sehr stark belastet.

Trotz der hohen Zahl Neuansteckungen im Südwesten ist die Belegung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten aber noch weit von der Belastungsgrenze entfernt. Derzeit sind nach amtlichen Angaben etwa 2030 Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen; die Kapazität liegt bei etwa 5500. Auf den Intensivstationen wurden nach jüngsten Zahlen 263 Menschen behandelt. Hier liegt die Kapazität bei mehr als 600 Patienten. Allerdings verweist zum Beispiel die SPD im Land immer wieder darauf, dass die Kliniken auch durch viele Infektionen beim Personal stark belastet seien.