Menschen mit Handicap müssen zum Schutz gegen das Coronavirus in ihren Heimen an vielen Stellen FFP2-Masken tragen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Das überarbeitete Corona-Infektionsschutzgesetz sieht eine strenge Maskenpflicht in Behinderteneinrichtungen vor. In Baden-Württemberg wird Kritik an dieser Praxis laut.

Die Kritik an der strengen Maskenpflicht in Behinderteneinrichtung reißt nicht ab. Die Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Simone Fischer, monierte am Freitag in Stuttgart, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz. Dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre. „Während das neue Gesetz beispielsweise regelt, dass im Flugzeug, wo Menschen willkürlich zusammentreffen, keine Maskenpflicht gilt, wird von behinderten Menschen verlangt, die Maske in ihrem Zuhause zu tragen, wo die Bewohnerinnen und Bewohner beständig zusammenleben.“

Menschen mit Behinderungen gehörten nicht automatisch zur vulnerablen Gruppe, auch dann nicht, wenn sie in einer Werkstatt arbeiteten oder in einer Einrichtung wohnten. Notwendig sei unbedingt eine differenzierte Betrachtung. „Es bleibt abzuwarten, ob hier das letzte Wort gesprochen ist.“

Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine strenge FFP2-Maskenpflicht für Menschen in den Einrichtungen vor, die dort leben oder arbeiten. Die Maske darf demnach nur im Zimmer ab und muss beispielsweise in Gemeinschaftsräumen getragen werden.

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) kritisierte die Regelung gleichfalls. Er halte eine solche Vorgabe aufgrund der damit verbundenen Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen auch mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und Winter weder für notwendig, noch mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Menschen vereinbar. „Ich bedauere es außerordentlich, dass wir mit unserer Kritik an dieser Vorgabe nicht gehört wurden.“