In Freiburg dürfen die Menschen nur noch im Notfall auf die Straße. Foto: dpa

Stadt greif als erste in Baden-Württemberg drastisch durch. Verlassen der Wohnung nur in unvermeidbaren Situationen.

Freiburg - Freiburg erlässt wegen der Corona-Pandemie eine eingeschränkte Ausgangssperre. Die Stadt selbst sprach von einem Betretungsverbot für öffentliche Orte, das vom 21. März bis 3. April gelten soll. Mit dieser einschneidenden Maßnahme solle die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden, teilte die Stadt am Donnerstagabend mit. Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden französischen Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört.

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Das Betretungsverbot bedeutet nach Angaben der Stadt, dass öffentliche Orte nicht mehr betreten werden dürfen. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das nur allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Von allen anderen Personen sei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Man dürfe aber weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Die gegenwärtigen Beschränkungen würden vorerst für zwei Wochen gelten.

"Uns ist bewusst, dass diese schwerwiegende Entscheidung deutliche Einschränkungen auf das Leben der Freiburgerinnen und Freiburger haben wird», sagte Oberbürgermeister Martin Horn. «Aber nach dem heutigen Stand muss der Schutz der Bevölkerung vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben."

Vor knapp einer Woche haben die Stadt Freiburg und die benachbarten Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden bis 20. April untersagt. Doch immer wieder hätten sich Menschen nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen nicht eingeschränkt. Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen verbrächten viele Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen den Menschen werde dabei häufig nicht eingehalten.