Ganz geschlossen oder nur mittags geöffnet? Restaurants sind verwirrt über die neuen Verordnungen. Foto: Karmann

Ministerium äußert Verständnis für betroffene Gastronomie. Regelungen werden bald erweitert.

Region - Unzählige Verordnungen auf unterschiedlichen Ebenen sind in den vergangenen Tagen auf Unternehmen und Privatpersonen eingeprasselt. Bund, Land und Kommunen wollen alles Mögliche tun, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und in den Griff zu bekommen.

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Das kann aber auch zu einer großer Verwirrung führen, wie nun der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisierte. Dieser appelliert in einer Mitteilung eindringlich an die Bundes- und an die Landesregierung, umgehend für klare Regelungen in der Coronakrise zu sorgen.

Grund sind vor allem Unklarheiten bei den nun vorgeschriebenen Öffnungszeiten von Restaurants. In der Corona-Verordnung des Landes vom Montag ist etwa der Betrieb von Gaststätten grundsätzlich untersagt. Speisegaststätten sind von diesem Verbot aber ausgenommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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"Im Klartext bedeutet das, dass die von der Bundesregierung vorgegebenen Uhrzeiten für die Öffnung von Restaurants und Speisegaststätten derzeit nicht gelten", heißt es in der Dehoga-Mitteilung. Konkret geht es um die Maßnahme der Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten, die Öffnungszeiten auf 6 bis 18 Uhr zu beschränken.

"Das Chaos unterschiedlicher Bundes-, Landes- und Kommunalregelungen zur kompletten oder teilweisen Schließung von gastgewerblichen Betrieben ist kontraproduktiv für den Gesundheitsschutz und überfordert die Betriebe", kritisiert der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Die gastgewerbliche Branche im Land sei bereit, alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen mitzutragen – "bis hin zur kompletten Schließung aller Betriebe", betont Engelhardt.

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Verständnis kommt von Seiten des Innenministeriums in Stuttgart: "Wir können den Ärger der Betroffenen nachvollziehen", äußert sich ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Es folgt eine Erklärung. Die Uhrzeiten stehen nicht in der Landesverordnung, da das Gespräch der Kanzlerin mit den Landes-Chefs erst danach stattgefunden habe, heißt es. "Wir sind uns ziemlich sicher, dass die Verordnung in den kommenden Tagen um einige Beschlüsse ergänzt wird", sagt der Sprecher – darunter die aktualisierten Öffnungszeiten von 6 bis 18 Uhr.

"Diese werden dann von der Polizei im Rahmen der üblichen Streifen auch kontrolliert", sagt der Ministeriumssprecher. Auf einige uneinsichtige Wirte ist die Polizei in der Nacht zum Dienstag etwa in Karlsruhe gestoßen. Die meisten Gastwirte seien aber verständig gewesen und hätten ihre gut besuchten Bars dann geschlossen, teilte die Polizei mit. Sollten sich Gastwirte nicht an verordnete Verbote oder Öffnungszeiten halten, können ihnen laut Ministerium auch ein Bußgeld oder weitere Sanktionen drohen.