Das Kind kann von Kita und Schule zu Hause bleiben, wenn es coronainfiziert ist. Was für die Eltern gilt, ist unklar. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Quarantäne bei Coronainfektionen in Baden-Württemberg ist aufgehoben. Schüler können dennoch zu Hause bleiben. Doch was ist mit der Betreuung?

Nach den neuen Coronaregeln können Kinder, die positiv auf Corona getestet sind, in die Schule gehen. Sie können aber auch zu Hause bleiben, selbst wenn sie keine Symptome haben, wie das Kultusministerium sagte. Das stellt viele Eltern vor die Frage, wer betreut das Kind und kann man dafür Kinderkrankentage nehmen.

 

Die Juristen im Ministerium von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sind der Frage nachgegangen und kommen zu keinem klaren Schluss. Grundsätzlich könnten Eltern von Kita- oder Schulkindern Kinderkrankentage beantragen, wenn die Kinder wegen einer Quarantäne nicht in die Schule oder Kita gehen könnten, auch wenn die Kinder nicht krank seien, richtet ein Sprecher von Hoffmeister-Kraut auf Anfrage aus.

Zweifel an Freistellungsanspruch

Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums gebe es aber nach der neuen Coronaverordnung keine Absonderungspflicht. Bei einer symptomfreien Infektion wäre eine Teilnahme am Unterricht möglich. „Daher dürfte in diesen Fällen der Freistellungsanspruch nicht greifen“, erklärte der Sprecher. Das dürfe ebenso für Kita-Kinder gelten.