Der Schlossplatz in Stuttgart wird in der Silvesternacht abgeriegelt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die meisten Großstädte sperren die Lieblingsplätze an Silvester für Treffen von Gruppen mit mehr als zehn Personen.

Stuttgart - Stuttgart hat es bereits vor einer Woche angekündigt, viele andere Städte im Land ziehen nun nach. Die Landeshauptstadt will wie berichtet am 30. Dezember eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, die in der Silvesternacht Gruppen von mehr als zehn Personen einen Aufenthalt innerhalb des Cityrings verbietet. Der Verkauf und Konsum von Alkohol ist ebenso untersagt wie das Abbrennen von Feuerwerk.

 

Die meisten anderen Großstädte im Land halten es ebenso. Mannheim und Ulm haben am Dienstag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Auf dem Ulmer Münsterplatz darf kein Feuerwerk abgebrannt werden; der Platz ist zudem tabu für Gruppen ab zehn Personen. Auf ein Alkoholverbot hat die Stadt aber verzichtet. Auch Freiburg, Heilbronn und Esslingen haben die Lieblingsplätze ihrer Bürger für Treffen von mehr als zehn Menschen in der Silvesternacht gesperrt. In der Reutlinger Innenstadt ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum seit Mitte Dezember untersagt, ein formelles Versammlungsverbot für die Silvesternacht hat die Stadt aber nicht erlassen. Teils gibt es auch kreisweite Lösungen. Der Rhein-Neckar-Kreis etwa hat für alle 38 Kommunen Plätze definiert und dort für Silvester Versammlungsverbote ausgesprochen.

Heidelberg hat bisher darauf verzichtet, hat aber nach Angaben eines Sprechers eine entsprechende Verfügung im Köcher, falls sich andeuten sollte, dass es doch zu größeren Ansammlungen kommen werde. „Bisher rechnen wir nicht damit“, sagt ein Sprecher der Stadt. Allerdings werde die Verwaltung in der Silvesternacht mit den kommunalen Ordnungsmitarbeitern im Einsatz sein; auch die Polizei werde kontrollieren. Gegebenenfalls werde man kurzfristig reagieren.

„Wir bauen auf die Verantwortung der Menschen“, schließlich gebe ja die Coronaverordnung des Landes Regeln vor, erklärt der Sprecher. Demnach dürfen sich in Innenräumen maximal zehn Personen und an der frischen Luft bis zu 50 Personen treffen. Darauf berufen sich auch die Stadt Pforzheim und die Stadt Ludwigsburg. Die Landesvorschriften seien ausreichend, zudem appelliere man an die Vernunft der Bürger. In Tübingen sind seit einem Großbrand an Silvester 2009 Feuerwerke jedes Jahr verboten. Dieses Jahr wird auch der Verkauf und der Konsum von Alkohol untersagt sein. Auf formelle Versammlungsverbote verzichte man nach Rücksprache mit der Polizei aber, teilte die Stadt am Dienstag mit.