Eine OP- oder FFP2-Maske werden in einigen Bereichen Pflicht. (Symbolfoto) Foto: Rumpenhorst/dpa

Verschärfte Maskenpflicht. Erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten. Weitere Änderungen durch Landesregierung.

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt - demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen.

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Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.

FFP2-Pflicht im Krankenhaus

Auch in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes gilt die neue Maskenpflicht.

Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist künftig nur mit FFP2-Maske, also KN95- oder N95-Masken, erlaubt.

Hundefriseure und Hundesalons dürfen wieder öffnen

Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.

Veranstaltungen und Trauerfeiern anmeldepflichtig

Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten

Von Mittwoch an soll zudem ein erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten und an bestimmten öffentlichen Orten greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden festlegen.

Abweichung bei Grundschulen und Kitas

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts.