Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat es nicht leicht. Die Corona-Verordnungen des Landes stehen immer wieder in der Kritik. Foto: AFP/Marjan Murat

Die Landesregierung muss nach einem Gerichtsurteil die Corona-Verordnung überarbeiten. Das hat auch damit zu tun, dass nicht immer schlüssig definiert ist, welche Läden zum täglichen Bedarf zählen, meint Daniel Gräfe. Doch das ist nicht das einzige Problem.

Stuttgart - Für die Buchhändler im Land ist das Hin und Her bei den Öffnungen frustrierend. Erst zählten Bücher nicht zum täglichen Bedarf, seit Anfang März dann aber doch – nun, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, allerdings nicht. Deshalb werden viele Buchhändler ab Anfang nächster Woche das Schicksal der Kolleginnen und Kollegen der Mode-, Spielwaren- oder Elektronikbranche teilen – und ihre Läden wieder schließen müssen. Je nachdem wie sich Infektionslage in den Kreisen entwickelt, ist dann auch für sie nur das Abholgeschäft oder mit etwas Glück auch das Einkaufen mit Termin erlaubt.