Teilweise haben die Unternehmen auch ohne bestehende Pflicht ihren Mitarbeitern Tests angeboten. (Symbol-Foto) Foto: Scheurer/dpa

Pandemie: Unternehmen haben sich auf die Testangebotspflicht vorbereitet und die Mitarbeiter machen mit Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber jetzt verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Wie lässt sich diese Pflicht praxistauglich umsetzen?

Schiltach/Aichhalden - Einmal pro Woche also soll es ein Testangebot geben. Für Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sogar zweimal pro Woche. Wir haben einige Unternehmen befragt, wie sie die neue Verordnung umsetzen und welche Kosten für sie entstehen.