So sieht er aus, der digitale Impfausweis. Foto: Landratsamt

Ab sofort können sich alle Personen, die im Zollernalbkreis leben oder gemeldet sind, nach ihrer zweiten Schutzimpfung den digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Das teilt das Landratsamt mit.

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Zollernalbkreis - Dieser sei eine datenschutzkonforme, sichere, digitale Abbildung des Impfstatus und eine Ergänzung zum gelben Impfausweis, das amtliche Dokument in Deutschland, heißt es in der Mitteilung. Mitte Februar hat der Zollernalbkreis den digitalen Impfnachweis eingeführt. Alle Personen, die im Kreisimpfzentrum (KIZ) in Meßstetten gegen das Coronavirus geimpft werden, bekommen diesen direkt vor Ort nach ihrer zweiten Schutzimpfung in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.

Diejenigen, die in einem anderen KIZ oder Zentralen Impfzentrum oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Betriebsarzt im Kreis geimpft wurden und im Zollernalbkreis leben oder gemeldet sind, erhalten ab sofort ebenso den Ausweis. Dieser wird an sie ab diesem Dienstag, 25. Mai, nur noch im Landratsamt Zollernalbkreis in der Balinger Hirschbergstraße 29, an der Infothek ausgegeben und nicht mehr im KIZ, und zwar von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 15 Uhr bis 17.30 Uhr.

Landratsamt will Ansturm vermeiden

Mitzubringen sind der gelbe Impfausweis als Nachweis der jeweiligen Impfungen, der Personalausweis und gegebenenfalls der Nachweis über einen positiven PCR-Test. Wer an Covid-19 erkrankt war und einen PCR-Test nachweisen kann, erhält nach einer Impfung ebenfalls den digitalen Impfnachweis.

Da mit einer größeren Nachfrage zu rechnen ist, bittet das Landratsam, nicht alle gleich in den ersten Tagen zu kommen. Personen im Kreis, die durch ein Mobiles Impfteam (MIT) geimpft wurden, erhalten den digitalen Ausweis über ihren Arbeitgeber oder die jeweilige Einrichtung.