Keiner darf ins Rathaus rein ohne Anmeldung. Foto: Otto

Die erhöhte Infektionslage macht weitere Einschränkungen notwendig. Die Stadt Rottweil reagiert mit einer Allgemeinverfügung, die sofort greift.

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Rottweil - Angesichts steigender Fallzahlen sind erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Stadt Rottweil hat daher in Ergänzung der Corona-Verordnung des Landes eine Verfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen, die sofort in Kraft tritt.

Stadt sagt Veranstaltungen ab

"Alle Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Veranstalter auftritt oder Mitveranstalter ist, bleiben bis 31. Dezember abgesagt. Trauungen werden nur noch im kleinen Kreis mit maximal acht Personen durchgeführt. Für einen Sektempfang oder ähnliches stehen keine Räume zur Verfügung. Für Versammlungen, sonstige Veranstaltungen und Zusammenkünfte werden städtische Räume und Gebäude nicht mehr vermietet", so Oberbürgermeister Ralf Broß.

Besuch der Rathäuser nur mit Anmeldung

Verwaltungsangelegenheiten sollen möglichst schriftlich, telefonisch oder online bearbeitet werden. Zwingend notwendige persönliche Termine sollen im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Abteilungen vereinbart werden.

Der Besuch der Rathäuser in der Kernstadt und den Ortsteilen ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich (geimpft, genesen, getestet).

Für den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses gilt: es muss sich um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise um einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, handeln. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske.

Telefonische Terminvereinbarung

Telefonische Terminvereinbarungen erfolgen für das Bürgerbüro mit Ausländerbehörde, Standesamt, der Wohngeldbehörde und der Rentenstelle unter der Nummer 0741/49 40; für die Ortschaftsverwaltung Feckenhausen unter der Nummer 0741/2 12 95; für die Ortschaftsverwaltung Göllsdorf unter der Nummer 0741/2 12 91; für die Ortschaftsverwaltung Hausen unter der Nummer 0741/3 16 15; für die Ortschaftsverwaltung Neufra unter der Nummer 0741/2 15 96; für die Ortschaftsverwaltung Neukirch unter den Nummer 07427/25 08 und für die Ortschaftsverwaltung Zepfenhan unter der Nummer 07427/25 17.

Gilt bis zum 31. Dezember

"Die Schutzmaßnahmen, die vorerst bis zum 31. Dezember gelten, sind dringend notwendig, um die Pandemie einzudämmen und das Infektionsrisiko zu verringern. Es ist große Vorsicht geboten. Daher erneut die dringende Bitte: Befolgen Sie die Anweisungen des Landes und der Stadt und reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte soweit es geht," ruft der Oberbürgermeister die Bürger in Erinnerung.