Neben 2G plus gelten auch noch andere Regeln im Restaurant. Foto: Michael Bihlmayer / shutterstock.com

Das sind die aktuellen Corona-Regeln für die Gastronomie in Baden-Württemberg.

Bei dem ganzen Wirrwarr rund um die Corona-Verordnung der letzten Wochen kann es schwer sein, den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund haben wir in diesem Artikel noch einmal alle Regeln, die derzeit im Restaurant gelten, für Sie zusammengefasst.

2G plus beim Einlass

Wer ins Restaurant oder in eine Bar will, muss entweder geimpft oder genesen sein und einen negativen Testnachweis vorweisen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen von der Testpflicht:

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben.
  • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Also beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Gilt die Ausnahme der Testpflicht nicht nur für Geboosterte?

Eigentlich hatte die Bundesregierung festgelegt, bundesweit nur Geboosterte von der Testpflicht in der Gastronomie auszunehmen. Baden-Württemberg hat sich jedoch dazu entschieden, die bisherigen Ausnahmen beizubehalten, wie uns ein Pressesprecher des Sozialministeriums auf Anfrage mitteilte. Der Grund dafür ist, dass man nicht schon wieder ein komplett neues Regelwerk einführen und auch Personen, die noch gar nicht geimpft sind, nicht für eine längere Zeit ausschließen wollte. Immerhin dauert es einige Monate, bis diese Personengruppe ihren Booster bekommt.

Kontaktbeschränkungen

Da die Alarmstufe II in Baden-Württemberg aufgrund der Omikron-Variante vorerst unabhängig der Inzidenz bis zum 1. Februar 2022 gelten soll, bleibt es auch bei den strengen Kontaktbeschränkungen. Das heißt, ungeimpfte Personen dürfen sich nur mit ihrem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen aus einem Haushalt treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Geimpfte und genesene Personen dürfen sich in Innenräumen zu zehnt treffen. In Außenbereichen dürfen maximal 50 geimpfte und genesene Personen zusammenkommen. Das gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO besteht. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden in allen Szenarien nicht mitgezählt.

Um 22:30 Uhr ist Schluss

Derzeit gilt auch weiterhin eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr für die Gastronomie. Das heißt, die Gäste müssen Restaurants, Bars und Kneipen spätestens um 22:30 Uhr verlassen haben.

FFP2-Maskenpflicht

In der Gastronomie gilt seit dem 12.01.2022 die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Mund-Nasen-Schutzes. Darunter fallen beispielsweise KN95-/N95-/KF94- oder KF95-Masken. Medizinische OP-Masken reichen im Restaurant nun nicht mehr aus.

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