Auch Gäste und Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen sich an die Corona-Vorschriften halten. Foto: ©Lettas_AdobeStock.com

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in der derzeit gültigen Warnstufe für vielerlei Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen PCR-Test vorweisen. Auch Geimpfte oder Genesene müssen Nachweise liefern.

Hechingen – Wer seine Gäste als Betreiber einfach durchwinkt, riskiert eine saftige Strafe. Im Corona-Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten heißt es: Für das "Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises" wurde ein Bußgeldrahmen von 500 bis 10 000 Euro festgelegt.